Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage, sich vor Gericht alleine vertreten. Stellungnahme (schriftlich, Beweise etc.) selber schreiben möglich?
Hallo, ich möchte mich vor dem Arbeitsgericht bei meiner Kündigungsschutzklage alleine vertreten..
Ich muss nun schriftlich Stellungnahme einreichen, die Antwort auf das Arbeitgeber Schreiben sozusagen.
Habt ihr da Tips für mich?
-Kann man mit „normalem“ Deutsch formulieren (keine Anwaltssprache, Paragraphen etc.)
-Gibt es dort immer wieder vorkommende Fehler die Arbeitnehmer machen, welche ich vermeiden sollte?
Bin für jeden Rat dankbar..
Rechtsschutz nicht vorhanden, Anwalt nicht bezahlbar!
Danke
5 Antworten
Das wird nicht funktionieren bzw. ist mit einem sehr hohen Risiko verbunden.
Selbst für Rechtsanwälte, die nur gelegentlich arbeitsrechtlich tätig werden ist es oft schwierig die Darlegungslast und Beweislast wirklich zu verstehen.
Vereinfacht gesagt musst du zu den Dingen schreiben, für die du Beweis erbringen musst. Die anderen Dinge musst du nur darstellen oder bestreiten. Wenn du weder ausgebildeter Jurist bist, geschweige denn mit den arbeitsrechtlichen Besonderheiten vertraut, ist dies ein sehr schwieriges Unterfangen. Letztendlich hängt dies natürlich auch konkret davon ab, was Streitgegenstand ist. Wenn es um eine Lohnklage geht ist dies eher machbar, als wenn es um eine Kündigung geht.
Wenn du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wenn du dir einen Anwalt nicht leisten möchtest, ist dies natürlich eine andere Sache. Um dir wirklich eine Empfehlung zu geben, wäre es wichtig den konkreten Sachverhalt zu kennen, aber auch die Ausführungen der Gegenseite. Letztendlich dürfte an der Einschaltung einer Rechtsvertretung kaum etwas vorbeiführen.
Ganz pauschal: Du musst einen Sachverhalt schildern und für die relevanten Teile des Sachverhaltes Beweis anbieten. Den Beweis bietest du durch Dokumente oder Zeugen in der Regel an. Die juristische Wahrheit ist erst einmal der Teil des Sachverhalts, der von beiden Seiten nicht bestritten wird. Je nach Bestreiten wird das Gericht gegebenenfalls Beweis erheben. Klingt kompliziert? Die juristischen Feinheiten sind noch erheblich komplizierter. Im Zweifel versuche einfach einen Rechtsanwalt zu finden, der dich auf dem Wege der Prozesskostenhilfe unterstützt.
Anbei ein Link zu dem arbeitsgerichtlichen Verfahren.
http://www.kanzlei-mudter.de/grundzuege-des-verfahrens-vor-dem-arbeitsgericht.html
Du kannst dich schon alleine vertreten, beim Arbeitsgericht gibt es keinen Anwaltszwang.
Allerdings solltest du dann auch wissen, was du beantragst und das sauber formulieren. Die Begründung für deinen Antrag kannst du dann als normalen Text schreiben und dazu die entsprechenden Beweismittel einbringen.
So wie du schreibst, hast du vom Arbeits-Recht und dem Vorgehen wohl keine- oder nur wenig Ahnung. Mitglied einer Gewerkschaft bist du wohl auch nicht, also hilft dir nur ein Anwalt, ansonsten kannst du viel falsch machen
"Kann man mit „normalem“ Deutsch formulieren (keine Anwaltssprache, Paragraphen etc.)"
Wenn deine Angelegenheit klar für dich spricht, mag das funktionieren. Wenn du aber bestimmte Dinge herausstellen und Argumente des Betriebs erwidern musst, kannst du auch schnell ans Ende deiner Möglichkeiten kommen, wenn du arbeitsrechtlich unerfahren bist. Dann solltest du dich zumindest im Netz mit ähnlichen Fällen beschäftigen. Das Dilemma ist nur, dass du dich schon dann mit "Anwaltssprache" beschäftigen musst.
das bringt nix da du dich nicht auskennst, ist so als willst du dich mit einem Chef Arzt über eine gallenblasen op unterhalten wollen... das geht schief ,
nimm dir einen anwalt.. sonst kannst du es gleich lassen.