Wie lange dauert es bis eine Klage, die beim Arbeitsgericht eingereicht wurde, angenommen und dem Gegner zugestellt wird?


08.12.2020, 13:30

Wie ist der gerichtsinterne Ablauf hierzu gegliedert?

3 Antworten

Wenn du sie direkt persönlich mit Hilfe des Rechtspflegers die Klage eingereicht hast, ist auch angenommen. Der Antraggegner wird UMGEHEND benachrichtigt, und hat dann 3 Wochen Zeit zur Klageerwiderung

Alejandro1998  08.12.2020, 14:21

Nein, das Verfahrensrecht sieht im Arbeitsrecht keine Pflicht zur Klageewiderung vor. Das kommt häufig vor, dass der Gütetermin steht, ohne dass es eine Klageewiderung vom Arbeitgeber gibt.

DerHans  08.12.2020, 14:23
@Alejandro1998

Wenn die Zeit verstrichen ist, kommt es eben zu einem Säumnisurteil.

Alejandro1998  08.12.2020, 14:26
@DerHans

Dazu kann es kommen ja sicher. Aber nicht einfach so mit dem Ablauf der Frist. Da kann dann passieren, wenn die Beklagte nicht zur anberaumten Güteverhandlung erscheint

Alejandro1998  08.12.2020, 14:28
@DerHans

Der skizzierte Fall würde ja bedeuten, dass nach 3 Wochen unabhängig von dem Termin einfach so ein Versäumnisurteil gesprochen werden kann. Da ich da schon selbst erfahren durfte, kann ich dir sagen : nein, dem ist nicht so

DerHans  08.12.2020, 14:33
@Alejandro1998

Wenn der Beklagte einfach gar nichts tut, kann das sehr wohl passieren.

Wenn beim Arbeitsgericht Klage eingereicht wird, dauert es bis zum Gütetermin je nach Auslastung des Gerichts ca. drei bis fünf Wochen (Coronabedingt gibt es momentan auch mal Abweichungen und längere Wartezeiten).

Das bedeutet, dass der "Gegner" relativ schnell Kenntnis von der Klage bekommt. Beide Seiten müssen sich ja auf das Verfahren vorbereiten

Oft weiß z.B. der Arbeitgeber sowieso, dass eine Klage eingereicht wurde, weil der Rechtsanwalt des AN sich mit dem AG in Verbindung gesetzt hat.

Beim Gütetermin wissen beide Seiten gleich, wann der Kammertermin ist (sollte es keine Einigung geben), da das direkt mit dem Richter vereinbart wird. Der Richter schlägt einen Termin vor, die Anwälte schauen nach, ob das in ihren Terminkalender passt und dann wird der Kammertermin festgelegt

Wenn du mit angenommen meinst, dem Gericht zugegangen, dann ist das mit Zugang der Klage der Fall oder mit der Niederschrift an der rechtsantragsstelle.

Beachte, dass der Arbeitgeber nach geltendem Prozessrecht keine Pflicht zur Klageerwiderung hat. Kommt sogar oft vor, dass vor dem Gütetermin eine solche nicht vorhanden ist

LeWoltaire 
Fragesteller
 08.12.2020, 15:02

Der Gütetermin ist heute bekannt gegeben worden und am 22.12. Es geht darum, dass ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird und eine Urlaubsabgeltung stattfindet. Ich werde mich voraussichtlich anwaltlich vertreten lassen.

Alejandro1998  08.12.2020, 15:11
@LeWoltaire

Dann würde der Beklagten ja schon längstens die Klageschrift zugestellt. Es ist dann also eine förmliche Ladung an den Arbeitgeber erfolgt, zu welcher er kommen muss. Wenn er nicht kommt kann (wie unten angesprochen, aber abhängig von der nachstehende Notwendigkeit einer anschließenden mündlichen Verhandlung wegen bspw der Komplexität des Sachverhaltes) unter Umständen ein Versäumnisurteil ergehen. Urlaubsgeltung ist aus meiner Sicht nicht das schwerste Thema, Zeugniserstellung schon eher. Natürlich bist du in der Beweislast und der AG immer am längeren Hebel, deswegen würde auch ich in jedem Fall mit einem Rechtsanwalt vor Gericht auftreten

LeWoltaire 
Fragesteller
 08.12.2020, 15:13
@Alejandro1998

Der AG ist laut Gerichtsschreiben gar nicht geladen worden. Sondern nur ich. Er soll eine Stellungnahme schriftlich abgeben.

Alejandro1998  08.12.2020, 15:14
@LeWoltaire

Das gibt es auch! Natürlich muss er diese dann auch abgeben. Das ist juristisch aber was anderes als Klageewiderung

Alejandro1998  08.12.2020, 15:18
@LeWoltaire

Allerdings wenn der AG entgegen deiner Forderung Stellung nehmen sollte, ist ein Gerichtstermin ganz sicher vorprogrammiert

LeWoltaire 
Fragesteller
 08.12.2020, 15:19
@Alejandro1998

Wortlaut der Verfügung ist:

  1. Termin festgelegt zur Güteverhandlung: 22. Dez.
  2. Zu diesem Termin wird hiermit geladen
  3. Das persönliche Erscheinen des Klägers (ich) zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur gütlichen Einigung.
  4. Beklagte Partei wird gebeten schriftlich Stellung zu nehmen und Einwendungen vorzutragen.
Alejandro1998  08.12.2020, 15:22
@LeWoltaire

Dann hast du den Sachverhalt etwas verdreht wiedergeben. Daraus ergibt sich, dass zum Gütetermin Stellung zu beziehen ist. Eine Gütetermin ist somit unabhängig von einer vorherigen Stellungnahme obligatorisch für beide Parteien

LeWoltaire 
Fragesteller
 08.12.2020, 15:24
@Alejandro1998

Der Sachverhalt wurde von meinem Anwalt mit der Klage eingereicht. Die Stellung soll der AG abgeben.

Alejandro1998  08.12.2020, 15:29
@LeWoltaire

Ne ich meine damit dne verfahrenshergang aus der Verfahrensrechtlichen Sicht, hätte mich genauer ausrücken sollen

LeWoltaire 
Fragesteller
 08.12.2020, 15:50
@Alejandro1998

Verstehe es nicht ganz. Haben Klage eingereicht wegen Urlaubsabgeltung und die Klage erweitert wegen fehlendem Arbeitszeugnis.

Fehlendes Arbeitszeugnis trotz zweimaliger Aufforderung ist einfach erklärt. Das überspringe ich. Wäre auch nicht so wichtig.

Urlaubsabgeltung gliedert sich wie folgt:

Antrag 1.: Urlaubsabgeltung für vier Jahre = 15.000 €

Antrag 2: Prozesskosten übernimmt AG.

Begründung 1: Kläger war als einziger Mitarbeiter bei einer Verwaltungs Gesellschaft angestellt, die an der Adresse des Steuerberaters sitzt, welcher auch die Arbeitsbescheinigung ausgestellt hat. Eigentlich hat der AG einen Motorrad Fachhandel mit 9 Mitarbeitern.

Begründung 2: Kläger war als einziger Arbeitnehmer als Ingenieur dort angestellt. Kündigungsschreiben als Anlage mit Datum. Kündigung wurde akzeptiert. Arbeitsvertrag beigefügt. Im Arbeitsvertrag ist die Firma des AGs mit verkehrtem Namen angegeben. Der AG hat seinen Firmennamen falsch in den Arbeitsvertrag eintragen lassen. Lohnabrechnungen sind über einen anderen Firmennamen erfolgt, die hiermit beklagt wird. 24 Tage Jahresurlaub laut Vertrag unter falschem Namen des AGs. Kläger hat nahezu keinen Urlaub erhalten. Lediglich an 10 Tagen. Wurde auch nicht darauf hingewiesen diesen zu nehmen. Berechnung der verbleibenden Urlaubsansprüche aus denen sich der Betrag ergibt. Beklagte wurde zur Zahlung aufgefordert (Anlage) AG hat Zahlung verweigert und sich auf "Betriebsferien" des Motoradgeschäftes berufen. Diese wurden dem Kläger nicht vorher bekanntgegeben, so dass dieser weitergearbeitet hat und nebenher im Privathaus ausgeholfen hat (Haustiere füttern währen der Chef im Urlaub usw.).

Europäischer Gerichtshof urteilt dass Urlaub in so einem Fall nicht verfällt. Der AG muss darauf hinweisen und Gelegenheit geben, was nicht der Fall war.

Alejandro1998  08.12.2020, 17:01
@LeWoltaire

Das sehe ich ähnlich, Urlaub verfällt Seit einem Urteil aus dem letzten Jahr nicht mehr automatisch, sondern der Arbeitnehmer muss dazu aufgefordert werden, diesen zu nehmen.

LeWoltaire 
Fragesteller
 08.12.2020, 18:45
@Alejandro1998

Nun, soweit sogut. Das räumt hier die Möglichkeit der Urlaubsabgeltung ein. Muss nun der AG nachweisen, dass ich nicht in Urlaub war? Ich habe diesen nie eingereicht. In den zum Jahresende jeweils ausgestellten Jahres Abrechnungen ist zum Thema Urlaub / Resturlaub / Fehltage gar nichts vermerkt.

Alejandro1998  08.12.2020, 18:46
@LeWoltaire

Es läuft hier vor Gericht aber genau anders rum: Du müsstest nachweisen, dass Du nicht im Urlaub warst. Beweislast liegt beim Kläger

LeWoltaire 
Fragesteller
 08.12.2020, 18:47
@Alejandro1998

Gut, wie macht man das?

Alejandro1998  08.12.2020, 19:32
@LeWoltaire

Meine Aussage ist dahingehend etwas zu relativieren, dass : dieses Urteil, was vom EuGH etwas später auch vom BAG übernommen wurde, besagt dass Urlaubsansprüche nun nicht mehr automatisch verfallen, sondern dass darauf hingewiesen werden muss. Wenn man den AG xyz also auf Zahlung der Urlaubsvergütung verklagt, hat dieser nach neuer Rechtssprechung hier schon nachzuweisen, dass er den AN aufgefordert hat diesen zu nehmen. Natürlich kann ich keine Tipps geben, wie mache das oder stelle jenes oder irgendwelche Paragraphen zitieren (auch wenn ich es könnte) , weil das wäre Rechtsberatung, außerdem hast du ja schon einen Rechtsanwalt (und ich bin keiner) . Ich habe hier nur Grundlegendes aus dem Urteil entnommen.