Während einer Kündigungsschutzklage, habe ich mich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich geeinigt, muss ich trotzdem meine Klage nochmal zurückziehen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nicht alle, aber die meisten Aufhebungsverträge sind zu Ungunsten der Mitarbeiter. Ich hoffe, du hast dich nicht nur mit netten Worten beschwatzen lassen, sondern bist zu deinem Recht gekommen!

Ja, ziehe die Klage zurück. Woher sollte das Gericht sonst wissen, dass die Angelegenheit außergerichtlich beendet wurde?

Dies ist keine Rechtsberatung! :-)

Ach, ich fand 3 Monate bezahlte Freistellung nach 14 monatiger Betriebszugehörigkeit ganz okay :)

Gibt es da eine gesetzliche Frist, in der ich mich beim Arbeitsgericht nach der Einigung mit dem Arbeitgeber melden muss?

@SkimLP

Das weiß ich leider nicht, aber du solltest es so schnell wie möglich machen. Es ist nur ein Einzeiler:

Aktenzeichen angeben!

X gegen Y (Namen einfügen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ziehe ich die Klage vom... zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

ich hoffe, dass du mit der Einwilligung in den Aufhebungsvertrag keine voreilige Entscheidung getroffen hast...

Hast du keinen Anwalt?

Du musst die außergerichtliche Einigung natürlich beim Gericht melden. Fristen gibt es da meines Wissens nicht, wenn du nicht einen Gerichtstermin vereinbart hast.

Sollte ein Gerichtstermin vereinbart sein, solltest du natürlich vor dem Gerichtstermin bescheid sagen.

Mit freundlichen Grüßen,

Appledev

Stud.Jur

evtl. etwas voreilig. Vor allem kann es zu Säumniszeiten bei der Arbeitsagentur kommen. Du verzichtest damit auch auf eine mögliche Abfindung

Da würde ich noch Rücksprache halten beim Arbeitsamt, ob es nicht zu einer Sperrzeit kommt

Sonst natürlich den Gütetermin absagen durch außergerichtliche Einigung

Ohne die Unterlagen zu kennen wird dir hier kaum ein zuverlässiger Rat gegeben werden können.

Es bleibt die Frage, was exakt der Aufhebungsvertrag regelt und was Streitgegenstand des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist. Unter der Prämisse, dass ihr euch tatsächlich über den Streitgegenstand geeinigt hat, wäre die Klage zurückzunehmen.

Ein einfaches Anschreiben an das Arbeitsgericht, unter Nennung des Aktenzeichens mit dem Hinweis, dass die Klage zurückgenommen wird. Ich kann allerdings nur sehr dringend empfehlen dies vorher rechtlich überprüfen zu lassen.

Außergerichtlich geeinigt sagt doch aus,dass das Gericht nichts davon weiss und die Klage weiter läuft.
Teile dem Arbeitsgericht mit,das ihr euch zwischenzeitlich geeinigt habt und du die Klage zurück ziehst.

Gibt es da eine gesetzliche Frist, in der ich mich beim Arbeitsgericht nach der Einigung mit dem Arbeitgeber melden muss?

@SkimLP

Ist mir nicht bekannt aber du solltest das umgehend erledigen.