Klagerücknahme Verwaltungsgericht?

3 Antworten

Ich bin faasziniert.

Die beste Voraussetzung für ein vertrauensvolles Beschäftigungsverhältnis ist, sich in den Betrieb hineinzuklagen.

Aber zum Thema:

Du hat Deinem Anwalt eine "umfassende" Vollmacht erteilt. Diese nutzt er.

Wenn er nicht in Deinem Intresse handelt: Pfeiffe ihn zurück.

Hab ich ja jetzt ist die Frage was kostet mich sein Fehler

Ach so. Jetzt hab ich es verstanden. Du hattest noch keine Klage, sondern ein Widerspruchsverfahren.

In dem hat der Anwalt natürlich Recht. Wenn die Behörde dem Widerspruch statt gibt, muss sie auch die Kosten tragen. So wie sie sich das vorstellt, geht das nicht.

Klagerücknahme ist aber nicht zu empfehlen. Damit erklärt man, dass man Unrecht gehabt hat und muss dann natürlicherweise die Kosten tragen. Besser ist es, die Klage für erledigt zu erklären. Dann hat das Gericht die Kostenfrage danach zu entscheiden, wer der Gerichtsmeinung nach gewonnen hätte.

Du hättest jetzt durch die Klage noch zusätzliche Kosten für Gericht und Anwalt, die du auch zu tragen hättest. Ob der Anwalt die Klage zu führen berechtigt war, kann ich aber aus der Ferne nicht beurteilen. Das hinge von der genauen Formulierung der Vollmacht ab.

Klage auf kostenerstattung bezüglich des wiederspruchverfahren

@FragFrag249345

Verstehe ich nicht. Nimm Deine Unterlagen und lege sie jemandem mit juristischer Fachkenntnis vor.

Also er meinte auf mich kommen nur 50-100€ Gerichtskosten zu wenn er die Klage zurückzieht ich weiß aber nicht ob er seine Kosten halt mit berechnet hat. Ich habe ihm gesagt das das ein Missverständnis zwischen mir und ihm war.

@FragFrag249345

Das kann für die Gerichtskosten ungefähr hin kommen. Er selbst wird sicherlich für den Widerspruch einige hundert Euro in Rechnung stellen.

Ob er dir die Klage auch noch berechnen kann, ist nicht zu sagen, wie schon mal ausgeführt.

@DocPsychopath

Ich habe das wiederspruchsverfahren gezahlt das hat mich schon ungefähr 2400€ gekostet. Es geht momentan nur um die Klage die gegen meinen Willen eingereicht worden ist

Wieso fragst du das nicht den Anwalt? Und wieso klagt der, ohne dein Einverständnis?

Und wieso klagt der, ohne dein Einverständnis?

Weil er (s)eine Vollmacht hat. ... diese sind io.d.R. sehr umfangreich bzgl. seiner Handlungsfreiheit.

@GutenTag2003

Hier wurde aber eine weitere Klage eingereicht, dafür hätte der Anwalt jedenfalls RÜCKSPRACHE halten müssen. Da sollte man mal mit der Anwaltskammer reden.

@DerHans

Das mag sein, der Anwalt sah es ganz offensichtlich anders. ... und nutzte seine Vollmacht.

Rücksprache wäre auf jeden Fall angezeigt.

Ich sagte ich werde erstmal die angefallenen Kosten übernehmen, nach dem ich sie bezahlt habe, können wir eventuell nochmal über die Sache reden. Er meinte mit meiner Zahlung ist er davon ausgegangen, dass ich damit einverstanden bin wenn er die entstandenen Kosten zurückholt. Ich habe aber kein GO gegeben