Kinderzuschlag Berechnungszeitraum?

1 Antwort

Meines Wissens nach wird eine Änderung erst nach min. 6 Monaten berücksichtigt, wenn Du also jetzt einen Antrag stellst, dann zählt das Einkommen der letzten 6 Monate.

Wie sind denn deine individuellen Umstände, also was für Einkommen war in den letzten 6 Monaten vorhanden und was muss für die Warmmiete gezahlt werden ?

Bei Bedarf ggf. einmal einen evtl. vorrangigen Anspruch auf Wohngeld prüfen, oder dann doch erst einmal ALG - 2 oder besser gesagt Hartz - lV beim Jobcenter beantragen, beides zusammen geht nicht, dafür gibt es auch kostenlose Rechner im Internet.

Kinderzuschlag käme aber nur dann in Betracht, wenn ihr mit dem gesamten anrechenbarem Einkommen + Kinderzuschlag euren Bedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter decken könntet.