Noch schnell ein Gewerbe anmelden, damit´s mehr Elterngeld gibt?

3 Antworten

Ich hab mich nochmal erkundigt, leider geht es doch nicht so... da das Gewerbe 2013 nicht bestanden hat, wird nicht das Gehalt aus 2013 genommen, sondern ganz normal die 12 Monate vor der Geburt.

Stimmt es, dass wenn ich jetzt noch ein Gewebe anmelde, sich der Bezugszeitraum auf das letzte volle Kalenderjahr bezieht, d.h. ein Jahr ohne Unterbrechung (durch Mutterschutz, Elterngeld).

Leider nein, alles nachlesbar in dieser 138-seitigen Elterngeld-Bibel

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=194764.html

Alles Gute !!