Kann man auch Kinderzuschlag beantragen wenn beide Elternteile in Elternzeit sind?

2 Antworten

Meines Wissens spielt das keine Rolle !

Es muss nur das nötige Mindesteinkommen vorhanden sein,egal ob aus Erwerbseinkommen / Elterngeld oder ALG - 1 und evtl.Wohngeld.

Bei einem alleinerziehenden müssten es min. 600 € sein und bei einem Paar 900 €.

Im Internet gibt es auch kostenlose Rechner für den Kinderzuschlag.

Der würde euch dann aber nur zustehen wenn ihr nach der evtl.Zahlung von Wohngeld + Kinderzuschlag inkl.eures Einkommens keinen Anspruch mehr auf eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter haben würdet.

Sonst bliebe nur das Jobcenter als Lösung übrig,wenn die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt wären.

Es kommt auf die Einkommensgrenzen an. Am besten gehst Du zur zuständigen Familienkasse.