Habe Ich Anspruch auf Wohngeld 5 köpfige Familie?

2 Antworten

Euer Bedarf an Leistungen nach dem SGB - ll also ALG - 2 oder besser Hartz - lV / Sozialgeld für Kinder unter 15 Jahren vom Jobcenter würde derzeit in etwa so aussehen.

Regelbedarf für euch Erwachsene jeweils 404 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + jeweils 1/5 von den 661 € Warmmiete.

Kind 1 derzeit 285 € Regelbedarf + Kopfanteil Warmmiete.

Kinder 2 und 3 derzeit von 6 bis 13 Jahren jeweils 311 € Regelbedarf + Kopfanteil Warmmiete.

808 € + 285 € + 622 € + 661 € = min. derzeit 2376 € an Bedarf !

Für das Wohngeld sind davon dann als Mindesteinkommen min. 80 % erforderlich, ihr müsstest dann also auf min. um die 1900,80 € kommen.

Mit eurem Einkommen, auch wenn nicht alles zum anrechenbarem Einkommen zählt, also Kindergeld, Zuschlag und Elterngeld bis monatlich max. 300 €, wird es wohl etwas eng werden.

Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum ihr mit diesem Einkommen Anspruch auf Kinderzuschlag habt, oder hat sich das Einkommen im Bewilligungszeitraum erst verringert oder war das Einkommen vor Antragstellung höher ?

Ihr würdet als Familie zwar das Mindesteinkommen von monatlich 900 € Brutto erreichen, aber im Normalfall würde nur dann Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen können, wenn nach Zahlung des Kinderzuschlags mit allen anderen Einkommen dann der Bedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter gedeckt wäre und da kein Anspruch mehr bestehen würde.

Wenn deine Frau diese 600 € Elterngeld auf 1 und nicht 2 Jahre bezieht, dann könnte sie beim Jobcenter 300 € Freibetrag und auf die übersteigenden 300 € min. noch 30 € Versicherungspauschale absetzen, min. also 330 € an Freibetrag.

Bei 2 Jahren würden es nur 150 € Freibetrag sein und von den übersteigenden 450 € min. noch diese 30 € Versicherungspauschale.

Auch dir stünden auf dein Bruttoeinkommen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll zu, die dann vom Gewinn abgesetzt werden könnten.

Das Kindergeld von derzeit 2 x 219 € + 1 x 225 € = 663 € würde im Regelfall voll als Einkommen des jeweiligen Kindes auf dessen Bedarf angerechnet.

Wenn ich nun diese 663 € mit angenommen 420 € anrechenbarem Elterngeld addiere und dazu dann noch deinen vollen Gewinn von um die 330 € nehme, obwohl ja noch Freibeträge abgesetzt werden können, würdet ihr ja nur auf etwa 1413 € kommen.

Euer Bedarf läge aber bei min. 2376 € pro Monat !

Zieht man diese angenommenen um die 1413 € davon ab, dann bliebe vorerst ein ungedeckte Bedarf von min. 963 € pro Monat.

Beim Wohngeld wird ja nicht die Warmmiete berücksichtigt, also könntet ihr ja nie auf diese 661 € kommen, was es an Wohngeld geben könnte.

Dann müsste der Kinderzuschlag dann so hoch sein, damit euer Bedarf dann gedeckt werden könnte.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld, Kinderzischlag und auch ALG - 2 vom Jobcenter.

Edi84 
Fragesteller
 05.06.2022, 23:43

vor Antragstellung höher

Ich möchte aber kein Harz 4. Also besteht keine Chance auf Wohngeld?

isomatte  06.06.2022, 00:07
@Edi84

Nach Ende der Bewilligung wird euch aber ggf.nichts anderes übrig bleiben.

Die Voraussetzungen habe ich dir ja genannt und dann besteht sehr wahrscheinlich nicht nur kein Anspruch auf Wohngeld, sondern auch der Anspruch auf Kinderzuschlag ist dann nicht mehr gegeben.

Denn bei einem Bedarf von fast 2400 Euro, müsstet ihr über ein Mindesteinkommen von um die 1920 Euro bei min. 80 % verfügen.

Das erreicht ihr selbst mit dem Kindergeld nicht, dass liegt derzeit bei 663 Euro.

Dann würde euch immer noch um die 1260 Euro fehlen und ihr kommt gerade einmal auf etwa 930 Euro.

Antrag stellen und abwarten, wenn eine Ablehnung kommt, kann immer noch ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden, dann muss das Jobcenter den Monat der Antragstellung für Wohngeld anerkennen und bei erfüllen der Voraussetzungen auch rückwirkend ab diesem Monat zahlen.

DerHans  12.07.2022, 10:38
@Edi84

Das kann man sich nicht aussuchen. Wenn die Grundsicherung möglich ist, ist sie auch vorrangig. Wohngeld ist darin ja bereits berücksichtigt.

isomatte  12.07.2022, 11:00
@DerHans

Nicht Wohngeld ist eine vorrangige Sozialleistung, sondern Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag.

Kinderzuschlag käme aber nur dann in Betracht, wenn man damit und allen anderen anrechenbaren Einkommen keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung hätte, also den Gesamtbedarf nach dem SGB - ll damit decken könnte.

isomatte  12.07.2022, 11:04
@isomatte

Sorry, meinte natürlich Grundsicherung ist nicht vorrangig !

Den Antrag könnt ihr jederzeit stellen. Ob ihr etwas bekommt, seht ihr dann ja.