Kann eine Oma eine "nachrangig Kindergeldberechtigte" sein?

7 Antworten

Ja. Das Kindergeld bekommt ja der, der sich ums Kind kümmert.

Davon soll ja Essen, Kleidung, Hobbies, etc mit finanziert werden.

Theoretisch könnte sie auch Kindesunterhalt bekommen, wenn es unterhaltspflichtige Verwandte vom Kind gibt

Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (z.B. Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern) für Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden. 
Solange das Sorgerecht noch bei dem Elternteil des Kindes liegt, haben die Großeltern keinen Anspruch auf Kindergeld, sondern ausschließlich diejenige Person mit dem Sorgerecht. Was also tun?
Bei Krankheit des Sorgeberechtigten muss dieser eine Anspruchsabtretungsanzeige bei der Familienkasse einreichen. Damit können dann die Großeltern einen entsprechenden Antrag stellen. Diese Abtretung kann durch den Sorgeberechtigten jederzeit wieder rückgängig gemacht werden und stellt auch eine gewisse Gefahr dar: wird durch welche Gründe auch immer Kindergeld zu Unrecht bezogen, ist der Sorgeberechtigte trotz Abtretung für die Rückzahlung verantwortlich und muss sich das Geld ggf. durch eine Zivilklage bei den Großeltern oder dem Kind zurückholen. Bei Tod des sorgeberechtigten Elternteiles ist dies von den Großeltern gegenüber der Familienkasse nachzuweisen.

https://www.kindergeld.org/

Ebenso sollte die Oma Anspruch auf Kindesunterhalt prüfen, wenn es noch Jemanden gibt von dem sie es fordern kann (Mutter / Vater). Oder sie beantragt die Pflegschaft... Ist halt die Frage, ob die Oma auch tatsächlich als Pflegemutter in Frage kommt. Nicht, dass letztendlich die "schlauen" Ämter meinen das Kind wäre dann doch besser im Heim aufgehoben, weil Oma zu alt ist. Oma sollte sich einen Rechtsbeistand zulegen und die Optionen prüfen.

matzevalentin 
Fragesteller
 12.02.2020, 13:30

Oma ist 85 und hat 6 Kinder großgezogen. Sie ist auch vital. Das Kind lebt seit 10 Jahren bei der Oma.

Kessie1  12.02.2020, 13:55
@matzevalentin

Tja, mir musst du das nicht erzählen sondern dem Amt für die Pflegschaft... Egal wie topfit Oma drauf ist, so haben die doch auch ihre Vorgaben und Bestimmungen. Und wenn Oma nun morgen doch tot umfällt? Sie soll sich einen guten Anwalt für Familienrecht suchen! Oder vorab schon mal mit der Behörde reden. Aber es ist meines Erachtens eben nicht ausgeschlossen, dass das Amt sie nicht als geeignet erachten wird.

Versuch macht kluch.

Jeder kann beantragen, was er will.

Sie versorgt nachweislich das Kind und somit kann sie das Kindergeld auf sich "abzweigen" lassen.

Hier dürfte seitens der Großmutter auch Anspruch auf das Pflegegeld bzw. den Kindesunterhalt bestehen.

Hier wäre wohl juristische Beratung angezeigt.

Derjenige, bei dem das Kind wohnt, hat letztendlich Anspruch auf das Kindergeld. Wenn es nicht direkt geht, kann sie das sicherlich über einen Abzweigungsantrag lösen.