Kindergeld/18/Teilzeit

3 Antworten

Wenn du nicht parallel noch Schule/Ausbildung oder Studium hast dann ist das Kindergeld damit gestrichen

JT1302 
Fragesteller
 10.08.2014, 20:47

Okay danke

für volljährige Kinder bekommen Eltern nur Kindergeld, bei:

  1. Ausbildung, Studium, Schulbesuch

  2. außerdem wenn die Kinder nachweislich ausbildungssuchend sind, also bei der Berufsberatung ausbildungssuchend gemeldet sind oder der Familienkasse regelmässig die Ausbildungsbemühungen nachweisen, z.B. in Form von Absagen oder Bewerbungsanschreiben

bei einem Teilzeit - Job bekommst Du weiterhin Kindergeld, wenn 1. oder 2. erfüllt ist. Sonst nicht.

Siehe Antwort von SimonG30 !

Was noch hinzuzufügen wäre bzw.zu beachten,wenn man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

Dann darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit,nicht über 20 Stunden liegen,das würde dann Kindergeldschädlich sein.

Das trifft dann auch zu,wenn man neben der Zweitausbildung noch einen Nebenjob nachgehen möchte. Der Verdienst hingegen,spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.