Teilzeit Arbeit und dabei Kindergeld?
Und zwar hab ich mein Abi diesen Sommer 2016 geschafft jedoch nicht den gewünschten Studienplatz erhalten weshalb ich gerne Teilzeit arbeiten würde bis ich einen Studienplatz bekomme. Kriege ich nebenbei auch noch Kindergeld oder wird mir das komplett gestrichen? Bin 20 Jahre alt Schon einmal Danke!
2 Antworten
Anspruch auf Kindergeld besteht nur wenn Du Dich in Ausbildung befindest oder in der Zeit zwischen Beendigung der Schule und Studienbeginn - ca. 4 Monate. Wenn Du nun mit Arbeiten Deine Wartesemester überbrückst, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Hmm echt? Hab oft gelesen das man trotzdem noch Kindergeld erhält ..
schade
Hier wird aber kein Ausbildungsplatz gesucht, sondern es soll/en 1 - 2 Wartesemester überbrückt werden.
Du musst weiterhin als ausbildungssuchend bei der Familienkasse gemeldet sein, den Ablehnungsbescheid der Uni bei der Antragstellung beifügen. Dein Einkommen hat kein Einfluss auf das Kindergeld.
Wer mangels Ausbildungsplatz die Ausbildung nicht beginnen kann, für den besteht auch Anspruch.