Teilzeit Arbeit und dabei Kindergeld?

2 Antworten

Anspruch auf Kindergeld besteht nur wenn Du Dich in Ausbildung befindest oder in der Zeit zwischen Beendigung der Schule und Studienbeginn - ca. 4 Monate. Wenn Du nun mit Arbeiten Deine Wartesemester überbrückst, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Melooooooox 
Fragesteller
 01.11.2016, 22:15

Hmm echt? Hab oft gelesen das man trotzdem noch Kindergeld erhält .. 

schade 

MenschMitPlan  03.11.2016, 06:27

Wer mangels Ausbildungsplatz die Ausbildung nicht beginnen kann, für den besteht auch Anspruch.

wilees  03.11.2016, 15:07
@MenschMitPlan

Hier wird aber kein Ausbildungsplatz gesucht, sondern es soll/en 1 - 2 Wartesemester überbrückt werden.

Du musst weiterhin als ausbildungssuchend bei der Familienkasse gemeldet sein, den Ablehnungsbescheid der Uni bei der Antragstellung beifügen. Dein Einkommen hat kein Einfluss auf das Kindergeld.