Ausbildungssuchen und Teilzeitjob mit 18?

2 Antworten

Hi aldin7,

die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch wurden bereits in 2012 ganz abgeschafft😂

Ausbildungsstatus
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Also der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, sondern die bisher kostenlose Familienversicherung über die Eltern: hier gelten nämlich Einkommensgrenzen von aktuell 455€ mtl.

Bei ca. 25h/Wo x 4,3 = 107,5h/Monat x Mindestlohn 9,35€/h ergibt dies ca. 1000€ im Monat Bruttolohn und somit bist du dann im Übergangsbereich als Midijobber selbst Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- u. Pflegeversichert:

Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Gruß siola55

PS: Also kindergeldberechtigt sind deine Eltern.

Das Einkommen spielt beim Anspruch auf Kindergeld seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, denn da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Alleine deine Ausbildung suchend Meldung reicht da aber nicht aus, du musst dann auch nachweisen das du ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung bist.

aldin7 
Fragesteller
 29.01.2020, 00:58

Ich habe gehört das es eine Regelung mit 20 Stunden in der Woche gibt

isomatte  29.01.2020, 03:15
@aldin7

Das gilt nur bei schon abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium bzw.dann in einem Studium in einer Nebenbeschäftigung oder in einer weiteren Ausbildung mit zusätzlichem Nebenjob.

siola55  29.01.2020, 13:49
@aldin7

Dies gilt nur (wie isomatte schon kommentiert hat) bei einer Zweitausbildung bzw. -studium:

Abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes Studium

Volljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und
  • auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
  • einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
  • die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken

haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.

Unschädliche Erwerbstätigkeit

Die Familienkasse klassifiziert eine Beschäftigung dann als unschädlich,
  • wenn die Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ausgeübt wird (Ausbildungsmaßnahme muss allerdings Gegenstand des Dienstverhältnisses sein)
  • wenn es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung handelt (Mini-Job bzw. 450-Euro-Job; grundsätzlich ist hier die Einstufung des Arbeitgebers maßgeblich)
  • wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden beträgt (hierbei zählt stets die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit)
  • Wird die Beschäftigung nur vorübergehend (nicht mehr als zwei Monate am Stück) ausgeweitet, ist das nicht problematisch, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit während des gesamten Berücksichtigungszeitraums im Kalenderjahr nicht mehr als 20 Stunden beträgt.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

siola55  29.01.2020, 13:42

...dafür sorgt dann hoffentlich die Berufsberatung der Agentur für Arbeit mit offenen Ausb.stellen!?