Ausbildungssuchen und Teilzeitjob mit 18?
Hallo,
ich wollte um Hilfe bitten und zwar geht es darum das ich an der FOS war und die hab ich abgebrochen und nun bin ich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchend gemeldet und bekomme weiterhin Kindergeld und meine Frage ist jetz ob ich nebenbei ein Teilzeit Job ausüben darf mit ca 25 Stunden in der Woche damit ich trodztem Kindergeld bekomme?
Danke im Vorraus
2 Antworten
Hi aldin7,
die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch wurden bereits in 2012 ganz abgeschafft😂
AusbildungsstatusOb ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Also der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, sondern die bisher kostenlose Familienversicherung über die Eltern: hier gelten nämlich Einkommensgrenzen von aktuell 455€ mtl.
Bei ca. 25h/Wo x 4,3 = 107,5h/Monat x Mindestlohn 9,35€/h ergibt dies ca. 1000€ im Monat Bruttolohn und somit bist du dann im Übergangsbereich als Midijobber selbst Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- u. Pflegeversichert:
Günstige Sozialversicherung für MidijobberEin Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Gruß siola55
PS: Also kindergeldberechtigt sind deine Eltern.
Das Einkommen spielt beim Anspruch auf Kindergeld seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, denn da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.
Alleine deine Ausbildung suchend Meldung reicht da aber nicht aus, du musst dann auch nachweisen das du ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung bist.
Das gilt nur bei schon abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium bzw.dann in einem Studium in einer Nebenbeschäftigung oder in einer weiteren Ausbildung mit zusätzlichem Nebenjob.
Dies gilt nur (wie isomatte schon kommentiert hat) bei einer Zweitausbildung bzw. -studium:
Abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und
- auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
- einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
- die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken
haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.
Unschädliche Erwerbstätigkeit
Die Familienkasse klassifiziert eine Beschäftigung dann als unschädlich,
- wenn die Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ausgeübt wird (Ausbildungsmaßnahme muss allerdings Gegenstand des Dienstverhältnisses sein)
- wenn es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung handelt (Mini-Job bzw. 450-Euro-Job; grundsätzlich ist hier die Einstufung des Arbeitgebers maßgeblich)
- wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden beträgt (hierbei zählt stets die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit)
- Wird die Beschäftigung nur vorübergehend (nicht mehr als zwei Monate am Stück) ausgeweitet, ist das nicht problematisch, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit während des gesamten Berücksichtigungszeitraums im Kalenderjahr nicht mehr als 20 Stunden beträgt.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
...dafür sorgt dann hoffentlich die Berufsberatung der Agentur für Arbeit mit offenen Ausb.stellen!?
Ich habe gehört das es eine Regelung mit 20 Stunden in der Woche gibt