Minijob (450€) + Teilzeit (30std) + Kindergeld?
hallo,
Ich habe einen Aushilfsjob und kriege monatlich Kindergeld.
Da ich im August meine Ausbildung anfange würde ich gerne bis dahin mehr arbeiten und sparen und hab einen Teilzeitjob (30std) angenommen.
Meine Frage ist, ob ich immer noch Kindergeld bekomme auch wenn ich ein Minijob und Teiljob habe?
3 Antworten
Das Einkommen ist nicht das Problem beim Kindergeldanspruch (die Einkommensgrenzen wurden bereits in 2012 ganz abgeschafft), sondern die Voraussetzungen hierfür:
Wobei dieser Punkt bei dir zutreffen dürfte: Dem Kind wurde bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt, es kann diesen aber erst später antreten, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Was du verdienst spielt wie auch @ siola55 schon geschrieben hat seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, denn da wurde die Einkommensgrenze fürs Kindergeld abgeschafft.
Über die wöchentliche Arbeitszeit neben einer weiteren Ausbildung oder in der Wartezeit auf diese müsstest du dir nur dann einen Kopf machen, wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium haben würdest, dann dürftest du im Durchschnitt nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden nebenbei arbeiten.
Wenn du der Familienkasse deinen Beginn deiner Ausbildung im August ( am besten durch Kopie des Azubi Vertrages ) nachweisen kannst, dann könntest du auch ohne Probleme bis zum Beginn der Ausbildung Vollzeit arbeiten, wenn der Beginn deiner Ausbildung zu keinem früheren Zeitpunkt möglich ist.
Siehe bei den Angaben von @ siola55
4.3 den 3 Absatz
Du bist ausbildungssuchend gemeldet?
Da "stört" der Minijob nicht... Aber bei mehr als 20 Wochenstunden schon. Da entfällt der Anspruch.
Sie ist ja "mehr" als geringfügig mit 450,- Euro Job und 30 Stunden Job... Oder spielt das trotzdem keine Rolle?
Sie ist ja auch "ausbildungssuchend" gemeldet bzw. dem Kind wurde bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt, es kann diesen aber erst später antreten, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres. (hier spielt weder das Einkommen noch die Verdiensthöhe eine Rolle seit 2012!) und eben nicht "arbeitsuchend" (hier wäre die Grenze zwischen dem 18. bis 21. Lj. und die Einkommensgrenze der 450-Euro-Minijob)!
Danke... jetzt habe ich es verstanden...
...sofern die Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag nicht übersteigen.
Der Jahresgrenzbetrag ist leider Stand von vor 2012!!!
Bereits in 2012 wurden die Einkopmmensgrenzen ganz abgeschafft ;-))
und Wenn man nur 20std Teilzeit arbeitet und einen Aushilfskoch hat dann ist es alles ok?
so verstehe ich es... aber rufe am besten morgen bei der Kindergeldkasse an und erfrage es
Einkommen spielt doch bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr bei einer Erstausbildung! Nur bei einer Zweitausbildung oder auch beim Zweitstudium muß die 20 Wochenstunden-Grenze beachtet werden ;-))
Nicht, wenn man mehr als 20 Stunden arbeitet? Hatte ich irgendwie so verstanden ;-). Aber dann kann sie ja in der Tat arbeiten wie sie will und trotzdem ausbildungssuchend bleiben.
Stimmt so leider nicht - nur bei "arbeitsuchend" gemeldet gibt es Einkommenseinschränkungen: Kindergeldanspruch besteht vom 18. bis 21. Lebensjahr, falls nur ein 450-Euro-Minijob ausgeübt wird!
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter dem Punkt: 4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz