Kindergeld trotz Teilzeitjob?

3 Antworten

Der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, sondern evtl. die bisher kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern - hier gelten Einkommensgrenzen:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.

Beim Kindergeldanspruch wurden bereits in 2012 die Einkommensgrenzen ganz abgeschafft: "Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerDeutsche1234 
Fragesteller
 30.03.2021, 14:31

Und was kostet mich das dann monatlich circa?

siola55  30.03.2021, 20:38
@DerDeutsche1234
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

DerDeutsche1234 
Fragesteller
 30.03.2021, 14:34

Und was auch noch sehr wichtig zu wissen wäre. Beeinflusst das dann das Unterhaltsgeld oder bleibt das gleich?

Mit Eintritt der Volljährigkeit prüft die Familienkasse, ob die Voraussetzungen für das Kindergeld während des Praktikums vorliegen. Wichtig beim Thema Kindergeld im Praktikum ist, dass es im Zusammenhang mit der Berufsausbildung bzw. dem Studium stehen muss. Nur dann wird es weiter gezahlt. Das Praktikum wird anerkannt, wenn die nachfolgend aufgelisteten Kriterien erfüllt sind:
Die Ausbildung schreibt ein Pflichtpraktikum vor, das die Ausbildung ergänzt oder Voraussetzung dafür ist.
Für die Ausbildung wird ein  Praktikum als Zugangsvoraussetzung oder Ergänzung empfohlen.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht dem Kindergeld im Praktikum nichts mehr im Wege. ...

Kindergeld im Studium - Das muss man beachten | myStipendium

weitere Infos Kindergeld nach dem Abi - das musst du wissen! | Nach-dem-Abitur.de (nach-dem-abitur.de)

Beim studieren dürfte man keins mehr bekommen.

Oder wenn du eine Ausbildung anfängst. Wenn du nur arbeitest, könnte es noch gehen.

siola55  30.03.2021, 06:58

Ach Quatsch...!