Entfällt das Kindergeld, wenn ich Teilzeit (20-30h die Woche) arbeite, aber mich währenddessen für die Uni beworben hab?

5 Antworten

Hallo nochmal,

also beim Studiumbeginn sind dann andere Voraussetzungen zu beachten:

Die Höhe vom Hinzuverdienst ist beim Erststudium weiterhin unbegrenzt, da der Kindergeldanspruch ja einkommensunabhängig ist, jedoch spielt jetzt der "Studentenstatus" eine wichtige Rolle: bei einer Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium muß die 20 Wochenstundengrenze beachtet werden beim Hinzuverdienst, jedoch spielt die Verdiensthöhe wiederum keine Rolle ;-)

Beim Erststudium dürfen die 20 Wochenstunden wg. dem Studentenstatus nicht überschritten werden (also nicht wegen der Verdiensthöhe, diese ist ja weiterhin unbegrenzt) und wäre somitkindergeldschädlich :-((

Als Beispiel zum besseren Verständnis mal noch die Möglichkeit beim Hinzuverdienst als Werkstudent (Infos hierzu über studis-online.de unter BAföG+Geld -> Studienfinanzierung -> Jobben, 450€:

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php

Um vom Werkstudentenprivileg zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Höchstens 20 Arbeitsstunden in der Woche während der Vorlesungszeit arbeiten
Außerhalb der Vorlesungszeit dürfen höchstens 26-Wochen mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet werden
Das Studium steht im Vordergrund

https://www.studis-online.de/werkstudent/

Also erstmal ist der Kindergeldanspruch für die Eltern gesichert - egal wie hoch verdient und wieviel gearbeitet wird vor dem Studium; ganz wichtig bei Studiumbeginn: es muß eben der Studentenstatus erhalten bleiben.

Ich würde 720€ netto verdienen und wenn ich davon das Kindergeld abziehe, mache ich nur 50€ mehr, als bei einem Minijob, obwohl ich dann doppelt so viel arbeite.

Was beim Studienbeginn noch beachtet werden sollte - eine evtl. kostenlose Familienversicherung über die Eltern: hier gelten die Einkommensgrenzen des Minijobs, also aktuell 450€ mtl. Einkommensgrenze!

Hierzu einfach mal googeln nach : Name der KK der Eltern, Leistungen, Familienversicherung

So jetzt hoff' ich nur, daß mehr Fragen beantwortet sind für dich als neue Fragen entstanden sind... im Zweifelsfall einfach mal ein bißchen nachlesen in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Gruß siola55

Grundsätzlich ist eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden unschädlich.

Es gibt einige Ausnahmeregelungen, etwa wenn die Tätigkeit mit mehr als 20 Wochenstunden sich in einem bestimmten Zeitraum nur über zwei Monate hinweg erstreckt.

siola55  09.07.2019, 22:03

Leider falsch: bereits seit 2012 spielt das Einkommen beim Kindergeldanspruch überhaupt keine Rolle mehr! ;-)

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Ich würde gerne einen Teilzeit Job mit 20-30h die Woche und somit einer brutto Auszahlung von ungefähr 900€ im Monat machen.

Du kannst auch gerne Vollzeit arbeiten, solange du noch nicht studierst: seit dem 1. Juli 2019 wurde der Midijob abgeändert (war bisher von 450,01€ bis max. 850€ mtl. Bruttolohn und hierbei nur reduzierte Sozialabgaben fällig) in einen Übergangsbereich (bis 30. Juni 2019 war noch die Gleitzone von 450,01€ bis 850€ gültig):

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.

Günstige Sozialversicherung für Midijobber

Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Dagegen leistet der Arbeitgeber eines Midijobbers den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung.
Hier gelangen Sie zum Übergangsbereichsrechner der Deutschen Rentenversicherung.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Nachrechnen kannst du diese neue Übergangsregelung seit dem 1.7.2019 mit dem professionellen AOK-Gehaltsrechner 2019: z.B. wird dir bei einem mtl. Bruttolohn von 1300€ netto über 1000€ ausbezahlt ;-)

Voraussetzung für den Kindergeldanspruch der Eltern ist z.B. laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 folgendes:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Soviel mal zur Info solange du noch kein Student bist!

Gruß siola55

PS: Den Bruttolohn bekommst du leider nicht ausbezahlt (schön wär's ;-)

...und somit einer brutto Auszahlung von ungefähr 900€ im Monat machen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kindergeld ist nicth einkommensabhängig.

Die 20 Std.-Regelung gilt wenn das Kind bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat.

Während eines Studiums würde die 20-Std.-Regelung wieder greifen, weil man ansonsten nicht "hauptberuflich" Student ist. Gilt nicht für Semesterferien.

Kindergeld ist nicht einkommensabhängig.

Informationen: "Kindergeldmerkblatt"

Das Einkommen spielt schon seit dem 01.01.2012 beim Kindergeld keine Rolle mehr, hast du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium, dann musst du auch nicht auf die schädliche Nebentätigkeit neben einer weiteren Ausbildung / Studium oder in der Wartezeit auf eine weitere Ausbildung achten.

Hättest du nämlich schon einen Abschluss, dann dürftest du nebenbei in der Woche im Durchschnitt nur 20 Stunden arbeiten, sonst wäre das Kindergeld schädlich.