Hat man noch Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente, wenn man Teilzeit arbeiten geht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi BigBossDaddy187,

die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch wurden bereits seit dem 1.1.2012 komplett abgeschafft!

Und auch bei der Halbwaisenrente gibt es seit dem 1.7.2015 keine Anrechung mehr bei volljährigen Waisen!

Die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen entfällt zum 1. Juli 2015.

Nachzulesen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) unter "Renten für Hinterbliebene": www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Gruß siola55

Vielen dank sind super nachrichten für mich 

@BigBossDaddy187

Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)

Wenn du noch keine 18 bist dann auf jeden Fall,dass trifft auf beides zu !

Bist du min.18 dann solltest du als Ausbildung suchend gemeldet sein,kannst der Familienkasse der Agentur für Arbeit auch deine ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz selber nachweisen oder belegen das du schon einen Ausbildungsvertrag hast,der Beginn aber zu keinem früheren Zeitpunkt möglich war.

Anspruch auf Waisenrente über das 18 - 27 Lebensjahr hinaus hast du nur,wenn du dich in einer Ausbildung / Studium befindest.

Das Einkommen spielt dabei schon ab dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze von 8004 € Brutto pro Jahr aufgehoben.

Wirklich ist das die wahrheit? weil bin vorhin auf die einkommensgrenze gestoßen

ich bin momentan noch in der schule bekomme deswegen dann noch ganz normal Kindergeld und waisenrente.

Super danke für deine Hilfe :)

Anspruch auf Kindergeld hast du nach dem 18. Geburtstag nur, wenn du Ausbildung/Schule oder Studium machst. Es gibt für den Bezug keine Einkommensgrenze.

Bei Halbwaisenrente kenne ich mich nicht aus.

Ab 450 € Brutto wird Kindergeld nicht mehr gezahlt