Kindergeld und Schule?

9 Antworten

Wenn der Anspruch auf Kindergeld erlöschen sollte (also ein volljähriges Kind nicht mehr zur Schule geht), sollte man das der Kindergeldkasse tunlichst selbst melden.

Wenn das rauskommt (und das tut es eigentlich immer, auch wenn es eine ganze Weile dauern kann), muss jeder Cent zu unrecht bezogenes Kindergeld zurückgezahlt werden - und da kommt im Laufe der Zeit ein ordentliches Sümmchen zusammen.

Die Schule meldet gar nichts! Es ist Aufgabe deiner Eltern der Kindergeldkasse jede Veränderung mitzuteilen.

Wird dies versäumt und es werden Leistungen empfangen die einem nicht zustehen, dann fordert die Kindergeldkasse die Beträge zurück.

Die Veränderungsanzeige kann man sogar online machen, bevor man dann die eigentlichen Nachweise nachsendet:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/veraenderungen-mitteilen

Der Familienkasse wurde die voraussichtliche Dauer des Schulbesuches mitgeteilt.

Nach Ablauf der Frist, werden sie einen Nachweis (Zeugnis) anfordern und wenn das nicht vorgelegt werden kann, wird das unberechtigte Kindergeld zurück gefordert.

Meldet die schule der Familienkasse das man die schule abgebrochen hat

mit Sicherheit nicht, dafür sind ausschließlich die Bezieher des Kindergeldes verantwortlich - diese sind verpflichtet der Failienkasse derlei Änderungen mitzuteilen.

Es ist deine Verpflichtung den Abbruch zu melden.

Da die Familienkasse die Ausbildung in gewissen Abständen prüft, kommt es immer heraus!