Anmahnen von Auszahlung der Urlaubstage nach Kündigung

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Sehr geehrter Herr/Frau......

bei der letzten Abrechnung wurde die Abgeltung des Resturlaubs leider vergessen.

Da ich meinen Resturlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen konnte, muss dieser nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz abgegolten werden.

Daher bitte ich um Überweisung des mir zustehenden Betrags innerhalb von zwei Wochen auf das Ihnen bekannte Konto bei der .......Bank/Sparkasse .......

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Mit freundlichen Grüßen

Hexle2  01.05.2013, 13:10

Danke für's Sternchen

Spikeliene 
Fragesteller
 05.05.2013, 21:37
@Hexle2

Bitte gerne.... habe dieses Schreiben meinem Ex-Chef zugesand... nun warte ich ab.... wenn alle Stricke reissen muss mir die Gewerkschaft helfen... nur möchte ich den Chef eher nicht verklagen, aber auch nciht auf das Geld verzichten.

Pinkmast3ritza  26.08.2014, 18:21
@Spikeliene

Und was passiert wenn der Arbeitgeber weigert sich die Resturlaubstage auszuzahlen? Genau so habe ich gemacht. Ich hab ihm 10 Tage gewährt um das Geld zu überweisen, aber hat er nicht. Ich gehe am Freitag wieder zum Arbeitsgericht aber ich möchte gerne wissen, was wäre der nächste Schritt, bevor ich da hingehe. Danke im Voraus!

ZuumZuum  12.04.2015, 19:19
@Spikeliene

Warum möchtest Du deinen EX-Chef nicht verklagen und damit auf dein gutes Recht verzichten? Dann hättest Du dir das Anschreiben auch schenken können, meist enden solche Dinge nämlich immer in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht.

ZuumZuum  12.04.2015, 19:20
@Pinkmast3ritza

Gibt keinen anderen nächsten Schritt mehr. Arbeitsgericht, Klage, Vergleich oder Verurteilung zur Zahlung.

Das Schreiben muss nicht "formell richtig" sein.

Es reicht, wenn Du ihn schriftlich aufforderst, den Dir noch zustehenden Urlaub auszuzahlen, da Du ihn wegen der Erkrankung nicht mehr nehmen konntest.

Berufe Dich dabei auf das Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7, Abs. 4:

"Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten." (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf)

Je nach dem, wie das Verhältnis zum Arbeitgeber war, kannst Du für den Fall der Weigerung oder Nichtreaktion innerhalb einer angemessenen Frist (wenige Tage) rechtliche Schritte ankündigen.

Die Aufforderung zur Zahlung solltest Du umgehend an ihn richten, um zu vermeiden, dass eventuell durch eine Ausschlussfrist (möglicherweise in einem anzuwendenden Tarifvertrag oder auch im Arbeitsvertrag vereinbart und auch extrem kurz möglich) Dein Anspruch verwirkt wird.

Um sicher zu gehen ("im Fall des Falles", wenn der Arbeitgeber bösmeinend sein sollte), solltest Du das Aufforderungsschreiben mit einem Zeugen (der auf einer Kopie auch den Inhalt des eingeworfenen Schreibens mit seiner Unterschrift bestätigt) in den Firmenbriefkasten einwerfen oder durch Boten einwerfen lassen. Weder ein einfacher Brief noch ein Einschreiben sind rechtssicher und beweiskräftig; Einschreiben mit Rückschein nur, wenn ein Zeuge den Inhalt des Schreibens bestätigt.

stelari  30.04.2013, 13:36

Thema Einschreiben... ein EinSch mit Rückschein kann ich verweigern - ein Einwurf-EinSch dagegen nicht. Da ein Einschreiben generell kein Beweis ist, auch nicht wenn es ein Zeuge gegenzeichnet und den Inhalt kennt - falls derjenige kein Notar, Volljurist oder Gerichtsvollzieher ist - es untermauert aber die Argumente vor Gericht, welchem auch meist gefolgt wird. Kein Richter wird einem Beklagten abnehmen, da sei nur ein leeres Blatt drinn gewesen oder ein Artikel aus der Tageszeitung.

Also muss man das relativieren und die Kirche mal im Dorf lassen...

ZuumZuum  12.04.2015, 19:22
@stelari

Hand aufs Herz, man kann auch einen leeren Umschlag verschicken... hab ich auch schon einmal miterlebt das Arbeitgeber behauptet hat der Briefumschlag sei leer gewesen und man können ja nun nicht hellsehen was der ehemalige Arbeitgeber möchte.

und meine 7,5 Tage Urlaub ausgezahlt bekommen

Also wenn Du rechnerisch auf 7,5 Tage kommst, das wird aufgerundet. Steht so im Bundesurlaubsgesetz :-)

Ansonsten ist dem Kommentar von Hexle2 nix hinzuzufügen.

Wenn du eine mehrwöchige Kündigungsfrist hast, und musst z.B. jetzt noch zwei Wochen arbeiten, dann kannst du meist die Urlaubstage damit verrechnen und womöglich morgen schon zu Hause bleiben. Das muss aber mit dem Chef vereinbart werden, ansonsten soll er dir die tage auszahlen...

Spikeliene 
Fragesteller
 30.04.2013, 10:23

Ich war bis zum letzten Tag Krankgeschrieben insgesammt 3 Monate.... der Arbeitgeber hat mir alles zugeschickt Zeugbisse ect.pp nur über die Urlaubstage schweigt er sich aus... nun möchte ich genau das Abmahnen und meine 7,5 Tage Urlaub ausgezahlt bekommen da mir nicht die Möglichkeit blieb diese zu nehmen. Im Kündigungsschreiben hatte ich erwähnt das ich die Tage am Ende der Kündigungsfrist nehmen möchte, konnte ja nicht wissen das ich erkranke. Nur wie schreibe ich es Formell richtig?