Kindergeld/krank geschrieben?
Hallo. Ich bin seit Januar beim Jobcenter krankgeschrieben aufgrund verschiedener psychischer Probleme. Jetzt fange ich meine Ausbildung an. Ich habe der Januar Kindergeld bekommen obwohl ich nicht Arbeitsuchend sondern krankgeschrieben bin beim Joncenter. Ich habe einen Brief bekommen über einen Nachweis. Muss ich das Kindergeld zurückzahlen? Obwohl ich beim Joncenter krankgeschrieben bin?
2 Antworten
Während einer längeren Zeit der Arbeitsunfähigkeit ohne bestehendes Ausbildungsverhältnis besteht m.W.n. kein Kindergeldanspruch.
Dein Fehler hier - dass Du dies der Familienkasse nicht mitgeteilt hast und damit die vermutlich wegfallende Kindergeldzahlung durch Zahlungen von Leistungen nach SGB II ersetzt worden wären.
Sollte es zur Rückforderung kommen, suche bitte rechtlichen Rat, inwieweit diese Forderung durch Leistungen nach SGB rückwirkend ausgleichbar wäre.....
Laut der "Dienstanweisung zum Kindergeld" gilt folgendes:
A 15.11 Unterbrechung der Ausbildung infolge Erkrankung oder Mutterschaft
(1) 1Eine anspruchsschädliche Unterbrechung der Ausbildung liegt nicht vor, solange während einer Erkrankung die rechtliche Bindung zur Ausbildungsstätte bzw. zum Ausbilder fortbesteht. 2Die Erkrankung und das voraussichtliche Ende der Erkrankung sind durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachzuweisen; die Bescheinigung ist jeweils nach Ablauf von sechs Monaten zu erneuern . 3Ist nach den ärztlichen Feststellungen das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht absehbar, ist zu prüfen, ob das Kind wegen einer Behinderung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG berücksichtigt werden kann. 4Für die Bearbeitung und Nachweisführung stehen die Vordrucke „Erklärung für ein erkranktes volljähriges Kind“ und „Bearbeitungsbogen für ein erkranktes volljähriges Kind“ zur Verfügung.
https://lerncultur.teleteach.de/lc/resource/forms/pdfs_public/KG_9a.pdf
Gruß siola55