Kindergeld/krank geschrieben?

2 Antworten

Während einer längeren Zeit der Arbeitsunfähigkeit ohne bestehendes Ausbildungsverhältnis besteht m.W.n. kein Kindergeldanspruch.

Dein Fehler hier - dass Du dies der Familienkasse nicht mitgeteilt hast und damit die vermutlich wegfallende Kindergeldzahlung durch Zahlungen von Leistungen nach SGB II ersetzt worden wären.

Sollte es zur Rückforderung kommen, suche bitte rechtlichen Rat, inwieweit diese Forderung durch Leistungen nach SGB rückwirkend ausgleichbar wäre.....

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Laut der "Dienstanweisung zum Kindergeld" gilt folgendes:

A 15.11 Unterbrechung der Ausbildung infolge Erkrankung oder Mutterschaft

(1) 1Eine anspruchsschädliche Unterbrechung der Ausbildung liegt nicht vor, solange während einer Erkrankung die rechtliche Bindung zur Ausbildungsstätte bzw. zum Ausbilder fortbesteht. 2Die Erkrankung und das voraussichtliche Ende der Erkrankung sind durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachzuweisen; die Bescheinigung ist jeweils nach Ablauf von sechs Monaten zu erneuern . 3Ist nach den ärztlichen Feststellungen das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht absehbar, ist zu prüfen, ob das Kind wegen einer Behinderung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG berücksichtigt werden kann. 4Für die Bearbeitung und Nachweisführung stehen die Vordrucke „Erklärung für ein erkranktes volljähriges Kind“ und „Bearbeitungsbogen für ein erkranktes volljähriges Kind“ zur Verfügung.

https://lerncultur.teleteach.de/lc/resource/forms/pdfs_public/KG_9a.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche