Kindergeldanspruch bei Krankheit

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Meines Erachtens sind die Antworten so nicht ganz richtig.

Wenn der Sohn krankheitsbedingt die Lehre abbrechen musste, also seine Ausbildung unterbrechen musste und dies auch ärztlich attestiert ist bzw. werden kann, dann gibt es sehr wohl weiterhin (auch nachgezahlt!) Kindergeld. Die Familienkasse hat hierfür Fragebögen vorgesehen, die einem in diesen Fällen ausgehändigt / zugeschickt werden und die man entsprechend auszufüllen hat und mit den entsprechenden Belegen (z. B. ärztliches Attest, Reha-Antrag) wieder hinschickt. Ggf. wird dann eine amtsärztliche Bescheinigung verlangt, die im Falle einer Erkrankung ja wohl kein Problem darstellen sollte.

Wenn dann also belegt ist, dass eine Fortführung bzw. Aufnahme einer Ausbildung vom Kind beabsichtigt ist, sobald die Erkrankung vorüber ist, gibt es auch weiterhin Kindergeld. Ich spreche aus eigener leidiger Erfahrung.

LG Teddy

Leider gibt es hier keinen Kindergeldanspruch, da er sich nicht in einer Ausbildung befindet.

Nein, gibt es kein Kindergeld. Sollte er danach wieder eine Lehre beginnen, steht das Kindergeld auch wieder.

Hallo, hat Ihr Sohn die Lehre komplett abgebrochen oder ist er noch in Ausbildung und nun krank geschrieben? Wäre er nämlich während der Ausbildungszeit krank geschrieben würde das Kindergeld - soweit ich weiß - weiterlaufen.