kindergeld trotz aushilfe

6 Antworten

Ab 18. Geburtstag gibt es KG nur, wenn das Kind in Ausbildung ist, oder ausbildungssuchend gemeldet ist, oder bewerbungen nachweisen kann, oder eine schriftliche Zuasage zu einem Ausbildungsplatz vorlegen kann.

Ohne dem keim KG.

Zur Zeit beruht Dein Kindergeldanspruch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Du bist das Kind ohne Ausbildungsplatz (Link von siola). Die Tätigkeit als Aushilfe schadet nicht. Hast Du noch keine abgeschlossene Ausbildung, kannst Du sogar voll arbeiten. Ich würde immer erst abwarten, bis ich eine Bestätigung der Wunsschule habe und dann die andere absagen. So hast Du lückenlos Nachweise für das Warten auf den Beginn der Ausbildung und kannst sicher sein, dass es damit wirklich klappt. Man hat ja bekanntlich schon Pferde vor der Apotheke....

Hallo GLAMOUR28,

also die Einkommensgrenzen sind bereits seit dem 1.1.2012 abgeschafft worden, also spielt dein 450-Euro-Minijob beim Kindergeld keine Rolle! Solltest du noch über die Eltern familienversichert sein in der Krankenversicherung - hier gelten als Einkommensgrenzen aktuell in 2013 max. 385 € oder eben ein 450-Euro-Minijob ist auch nicht schädlich!

Ob du bzw. deine Eltern noch Kindergeld bekommen, kannst du unter den Voraussetzungen nachlesen, z.B. unter Punkt a), c) und f):

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html

Gruß siola

Es gibt bestimmte Voraussetzungen um Kindergeld zu bekommen. Ein 450€-Job ist grundsätzlich nicht schädlich, gehört aber nicht zu den Voraussetzungen.

Um Kindergeld zu bekommen, musst du dich in Ausbildung (Schule/Betrieb/Studium/Praktikum usw.) befinden oder in einer Übergangsfrist zum Selbigen. Oder du musst Arbeitslos bzw. Ausbildungssuchend mit AA gemeldet sein.

D.h. es müsste ausreichen das du bei einer/der Schule angemeldet bist. Aber warum musst du dich erst abmelden? Übrigends, wenn nur 1 Tag im Monat die Anspruchberechtigung bestand, gibt es Kindergeld für den ganzen Monat.

Also melde dich bei deiner Wunschschule an und warte ab. (Melde dich ab wenn du eine weitere Zusage hast und blockiere ab dann nicht mehr den Platz).

Normalerweise schon. Dann musst du vielleicht deine Bewerbungsanschreiben einschicken um zu beweisen, dass du wirklich suchst.