Bekommt man Kindergeld (über 18) wenn man arbeitssuchend gemeldet ist?

9 Antworten

Zitat: "Kindergeld kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes bezogen werden, wenn es bei der Agentur für Arbeit oder einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune) ausbildungsuchend gemeldet ist und keine mehr als geringfügige Tätigkeit ausübt." => http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld

Dort findest du auch weitere hilfreiche Infos.

Beachte auch: das Kindergeld steht prinzipiell den ELTERN zu, nicht dem Kind.

Richtig.

Ab 21 bis unter 25 müsste man dann Ausbildungsplatz-suchend gemeldet sein.

Wie man sieht,steht es den Eltern nicht (?)prinzipiell zu? Die Arge zählt es als Einkommen des Kindes und ziehts den Eltern ab;So wird's gemacht von der Arge!

das beste ist, du machts ne ausbildung. dann brauchst du dir auch wegen kindergeld keine sorgen machen. und du verdienst in der regel mehr als ein einfacher arbeiter ohne schulabschluss. und während du ne ausbildung suchst, solltest du die unterlagen (vor allen dingen auch die absagen!) behalten und bei der familienkasse vorzeigen. damit die wirklich sehen, dass du dich bemühst, einen ausbildungsplatz zu bekommen, dass du aber leider noch nicht angenommen wurdest. viel spaß :D

nein, in dem Fall bekommst du Arbeitslosengeld, wenn du beim Arbeitsamt als arbeitssuchend angegeben bist.

Ich nehme an, was du meinst, ist die Familienbeihilfe. Die bekommst du wenn du über 18 bist nur, wenn du noch in Ausbildung bist. (studium, höhere schule, usw) in dem Fall darfst du geringfügig arbeiten, also dir nebenbei was dazu verdienen.

Nicht GANZ. Es reicht nicht, arbeitssuchend gemeldet zu sein, sondern man muß wirklich arbeitssuchend sein und dies ggf. der Familienkasse auch in geeigneter Form nachweisen - z.B. durch Vorlage von Bewerbungen oder auch Absagen von Firmen.

Nein du bekommst kein Kindergeld wenn du arbeitssuchend bist. Erst wenn du evtl. Lehre hast bzw. kurzarbeit dann schon. So war es jetzt bei meinen Freund. Es kommt auch drauf an wie lange und ob du alg 2 bekommst.

>Nein du bekommst kein Kindergeld wenn du arbeitssuchend bist.

Doch!

Bis zum 21. Geburtstag geht das.