Trotz Vollzeitjob Kindergeldberechtigt?

7 Antworten

Kindergeldberechtigt ist einer Deiner Erziehungsberechtigten. Nicht Du. Warst Du noch nie, wirst Du auch nie.

Wenn Du einen Vollzeitjob hast, dann endet der Kindergeldanspruch, sofern Du nicht ausbildungssuchend bist. Es wird weitergezahlt, wenn Du vollzeitbeschäftigt bist, aber den Jahresgrenzbetrag nicht überschreitest.


wirst Du auch nie

Doch kann passieren, wenn der Fragesteller Kinder produziert oder im Rahmen seiner Ausbildung nicht bei seinen Eltern untergebracht werden kann. Dann kann er einen Abzweigungsantrag stellen.

@kevin1905

Im ersteren Fall ist er kindergeldberechtigt, weil er selbst ein Kind hat, nicht jedoch, weil er selbst ein Kind ist. Dann bekommt er Kindergeld für sein Kind - wenn er den Antrag stellt, und nicht die Mutter.

Im zweiteren Fall (Abzweigungsantrag) bleiben weiterhin die Eltern (oder ein Elternteil) anspruchsberechtigt. Er bekommt lediglich das Geld direkt übrewiesen. Der Kindergeldanspruch geht nicht auf ihn über.

Mal vorausgesetzt du hast noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium,dann denke ich nicht das derzeit noch Anspruch auf Kindergeld bestehen würde !

Denn man geht entweder Vollzeit arbeiten oder ist ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung,da ist es mit Terminen wahrnehmen nicht getan,da gibt es auch Auflagen die du erfüllen musst,also monatlich so und so viel Bewerbungen / Absagen nachweisen.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung kann man davon ausgehen das man ernsthaft darin interessiert ist eine Ausbildung zu finden,aber nicht wenn man seinen Unterhaltsbedarf mit einer Vollzeitbeschäftigung bestreitet,

Würdest du z.B. schon einen Ausbildungsplatz fest haben,kannst diesen aber nicht beginnen,weil die Ausbildung erst im Folgejahr beginnt und du jetzt keine Ausbildung mehr gefunden hast,dann könntest du in der Wartezeit auch Vollzeit arbeiten und deine Eltern hätten trotzdem Anspruch auf Kindergeld.

Vorausgesetzt du hättest noch keine angeschlossene Berufsausbildung / Studium,dann dürftest du in einer Wartezeit oder neben einer weiteren Ausbildung im Durchschnitt in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten,sonst wäre das schädlich für den Kindergeldanspruch.

Das Einkommen hingegen spiel schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,denn da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Aber deine Eltern können ja trotzdem einen Antrag stellen,mehr als eine Ablehnung kann ja nicht kommen,vorher würde ich mich dann aber z.B. bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend melden.

Hi stylercan998,

dann schau bitte mal im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter dem Punkt  4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz.


Bei dem Punkt 4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz darfst du dazuverdienen:
Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450 € betragen.


https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

PS: Die Einkommensgrenzen wurden zwar in 2012 ganz abgeschafft,
jedoch solltest du dich bzw. deine Eltern sich erkundigen vor Ort bei der Familienkasse, was hier jetzt genau zutrifft!

Gruß siola55


Mit abgeschlossener Berufsausbildung bist du nicht mehr Kindergeldempfänglich!

Nach der Ausbildung oder mit einstieg in einen Vollzeit Job, wird das Kindergeld gestrichen!

Ansonsten bekommst du noch Kindergeld bis du 25 bist!

Dazu müsstest du aber eine Ausbildung machen oder die Schule besuchen!

Grüße,

iMPerFekTioN

Falsch!

Nein. Seine Eltern bekommen Kindergeld. Kindergeld ist eine Leistung für die Eltern, nicht für das Kind.

@ohwehohach

Nein, sobald man 18 ist, hat man das Recht das Kindergeld selbst zu erhalten!

Edit: Dazu gibts den so genannten Abzweigungsantrag, dafür müsste man aber im eigenen Haushalt leben und nicht mehr bei den Eltern!

@iMPerFekTioN

Den Anspruch haben weiterhin die Eltern. Selbst dann ist ein Abzweigungsantrag ein Ausnahmefall. Üblicherweise bekommen das Geld die Personen, die den Kindergeldanspruch haben.

http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Der gilt auch nur,

wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen

Das Kindergeld ist in erster Linie nicht für dich sondern für deinen Erziehungsberechtigten. Hast du einen vollzeitstelle kannst du für dich selber sorgen und demnach brauchst du auch keinen finanzielle Unterstützung von deinen Eltern. Als Ausbildungssuchender steht deinen Eltern jedoch Kindergeld zu da deine finanzielle Lage nur temporär ist