Kindergeld in der Schweiz Bei Fernstudium?
Ich habe Mich aus familiären Gründen entschieden in die schweiz zu ziehen und Dort ein fernstudium an einer Britischen Universität (Open University) zu beginnnen. Meine Eltern leben allerdings weiterhin in Deutschland. Kann ich in diesem Fall noch immer Kindergeld erhalten?
2 Antworten
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-im-ausland-lebende-deutsche.html
Studium im Ausland
Hält sich das Kind beispielsweise aufgrund einer Schul- oder Berufsausbildung (oder Studium) in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auf, kann der Anspruch auf Kindergeld unter Umständen in Gefahr sein. Auslandsaufenthalte von weniger als einem Jahr sind in der Regel problemlos, bei längeren Auslandsaufenthalten kommt es entscheidend auf die sogenannten Inlandsaufenthalte des Kindes an. .........
Die Frage ist: Wieso ziehst du in die Schweiz, wenn es sich ohnehin um ein Fernstudium in GB handelt? Du könntest auch einfach in Deutschland bleiben und landesintern umziehen. Das Fernstudium kannst du auch von dort aus machen.
Wie oben erwähnt ziehe ich aus familiären Gründen in die Schweiz, besagte Gründe sind mir auch grundsätzlich wichtiger als das Kindergeld falls es in der Schweiz nicht möglich sein sollte weiterhin Kindergeld zu beziehen.
Ja, das habe ich so verstanden. Aber die Frageausführung impliziert, dass deine Eltern "die Familie" sind. Und der kannst du dich ja auch entziehen, wenn du innerhalb von Deutschland umziehst.
Da es hier um Kindergeld geht, welches du zugute hast, gehe ich davon aus, dass du noch keine "eigene" Familie (eigene Frau und Kinder) hast, zu welchen du in der Schweiz ziehen willst. Soll heissen: Die "familiären gründe" liegen in Deutschland, nicht in der Schweiz. Habe ich das so richtig verstanden (falls nicht, dann liege ich mit meiner Antwort natürlich grundsätzlich falsch)
Daraus resultiert dann eben meine Gegenfrage: Wieso das Land wechseln, wenn man innerhalb des eigenen doch auch umziehen könnte? Dann würde sich die Frage nach dem Kindergeld erübrigen.
Das hast du grundsätzlich missverstanden. Ich habe Familie in der Schweiz, zu den genauen umständen würde ich Mich allerdings Nur ungern äußern.
Solange du noch nie in der Schweiz Steuern bezahlt und gearbeitet hast, kannst du dir ein Kindergeld von der Schweiz abschminken: Kinderzulage ist ans Gehalt gekoppelt und nicht an den Staat!
https://www.ch.ch/de/familienzulagen/
Da du als Nichterwerbstätiger kein steuerbares einkommen hast, fällt auch das weg!
Es geht hier wohl um das Kindergeld aus Deutschland.
Hat dir Schweiz nicht ein sonderabkommen mit Deutschland ähnlich Zur EWR?