Wie viel Unterhalt müssen meine Eltern mir bezahlen, wenn ich ausziehe?

4 Antworten

Gar nichts.

Barunterhaltspflichtig werden deine Eltern nur, wenn der Umzug nötig ist. Ansonsten reicht der Unterhalt in Naturralien, den du derzeit auch erhältst.

Auszug ist nötig wenn: Deine Eltern werfen dich raus. Durch einen Umzug verkürzt du den Weg zwischen deiner Unterkunft und deinen Studienplatz(ist bei dir nicht, weil Fernstudium). Du lässt vom JA feststellen, das es dir nicht zumutbar ist, weiterhin bei deinen Eltern zu wohnen.

Du kannst das Kindergeld haben.

moritzgrubner10 
Fragesteller
 10.08.2020, 17:03

Ich muss aufgrund des Fernstudiums öfters über 200km weg. Deshalb wäre ein Umzug nötig.

berlina76  10.08.2020, 17:11
@moritzgrubner10

Wenn du dort hinziehst, wo du aufgrund des Studiums hin mußt, dann währe der Umzug gerechtfertigt.

Dan beantrag man Bafög und die rechnen genau vor, wieviel Geld von wem kommen muß, damit du auf deine 860 € kommst.

Wenn du aufgrund deines Studiums nicht Zuhause wohnen kannst, dann sind die Eltern unterhaltsverpflichtet. BAföG wäre allerdings vorrangig zu beantragen.

Nur mit dem genannten Nettoeinkommen deiner Eltern kann man sich den Antrag fast schon sparen... Aber du solltest ihn dennoch stellen.

BAföG und Kindesunterhalt sind am Ende allerdings zwei völlig verschiedene Geschichten. Auch wenn beim Bescheid unten drunter steht: du bekommst nichts, deine Eltern müssen Summe Y zahlen, heißt dies noch lange nicht, dass sie es nach Unterhaltsrecht auch tatsächlich müssen.

Aber wie gesagt: klicke dich mal zusammen mit ihnen durch den BAföG Antrag durch.

https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-antrag/

Vielleicht hast du ja sogar Ansprüche. Aber das sieht man erst, wenn man genaue Angaben macht... Beim BAföG (Höchssatz derzeit 861 Euro) käme das Kindergeld sogar on top. Es wird nicht als Einkommen gerechnet. Aber die Pauschalen mit denen dort gearbeitet wird unterscheiden sich am Ende erheblich von dem was beim Unterhaltsrecht zugrunde gelegt wird. Hier wird nach BGB verfahren und BAföG läuft, wie der Name schon sagt, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Um zu errechnen in welcher Höhe deine Eltern leistungsfähig sind, kannst du auch das Jugendamt bis 21 bemühen. Aber im Grunde kann man es auch recht fix selbst errechnen, wenn man die genauen Summen der Eltern kennt und die Ansprüche der Geschwister nach Düsseldorfer Tabelle. Nur bereinigt werden muss das Netto eben und da helfen die unterhaltsrechtlichen Leitlinien.

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

Gehen wir davon aus, dass deine Eltern für BAföG zu viel verdienen. Dann ist es richtig, dass sie dir in der Theorie 860 Euro inkl. Kindergeld an Unterhalt zahlen müssten. Für "Kinder", die nicht mehr Zuhause wohnen und in Ausbildung sind, so wie du beim Studium, wird eine Pauschale von 860 Euro fällig. Das beinhaltet auch die derzeit 204 Euro Kindergeld. Über 25 fällt es weg, dann wären es dennoch 860 Euro.

Als Student bist du im Unterhaltsrecht allerdings erst auf Rang 4. Vor dir sind minderjährige und privilegierte Geschwister dran, sowie neue und alte Ehepartner mit Bedarf.

Aber da beide Eltern ja arbeiten, ist offensichtlich Keiner bedürftig und sie haben keine Exehepartner mit Unterhaltsansprüchen..

Ihr Selbstbehalt dir gegenüber liegt jeweils bei 1400 Euro. Aber selbst dann dürften sie relativ locker deine Geschwister "bezahlen" können und dann dich. Also die 860 - 204= 654 Euro sollten auf jeden Fall drin sein.

Nur jetzt kommt ggf. das große ABER:

Warum ein Fernstudium, welches ja mit Sicherheit weitere erhebliche Kosten nach sich zieht. Oder wäre es in dem Sinne kein "Fernstudium" wenn du vor Ort wohnst? Du gehst also regulär an die Uni? Und handelt es sich dabei um ein Vollzeitstudium, Teilzeit oder ein Fernstudium ähnlich wie eine Abendschule?

https://www.bafoeg-aktuell.de/studium/fernstudium/foerderungsmoeglichkeiten.html

Und bei einem Fernstudium ist man ja eigentlich auch nicht gezwungen vor Ort zu wohnen?!

Das könnten Dinge sein, die deine Eltern hinterfragen könnten. Aber wir gehen davon aus, sie "stimmen" dem Umzug zu. Dann bleibt es bei den 860 Euro.

Jobben neben einem Vollzeitstudium muss man selbstverständlich nicht! Selbst wenn man nebenbei arbeitet werden die Einkünfte auch nicht voll angerechnet, falls sie überhaupt angerechnet werden. Liegt halt auch daran wie "gut es den Eltern" finanziell geht.

Kessie1  10.08.2020, 22:51

Zusatz, weil hier ziemlich viel dummes Zeug geschrieben wird:

Die Quelle sind Gerichtsurteile, die Düsseldorfer Tabelle, die unterhaltsrechtlichen Leitlinien, das BGB...

Und bei dem Nettoeinkommen ist davon auszugehen, dass nach Abzug der beiden Geschwister noch immer die Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle erreicht wird. Und es heißt:

§1612 BGB:

Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.

Bei dem Einkommen nagen die Eltern nicht am Hungertuch, so dass sie es nur schaffen zu überleben, wenn das Kind kostengünstiger Zuhause wohnt. Zumal der Studienort ja auch 200 km entfernt zu sein scheint. Zwar gibt es das Bestimmungsrecht. Aber dies trifft vor allem auf Eltern zu, die es sich schlichtweg nicht leisten können dem Kind die zustehenden 860 Euro inkl. Kindergeld zu zahlen. Bei 7000 - 8000 Euro netto kann schwerlich die Rede davon sein!

Ebenso eine Frage die noch nicht beantwortet wurde:

Liegt der Ausbildungsort oder der zugewiesene Studienplatz so weit vom Elternhaus entfernt, dass die Fahrzeit nicht zumutbar sind, geht das  Recht des Kindes auf eine selbst gewählte Ausbildung dem Bestimmungsrecht der Eltern vor. Die Eltern können z.B. nicht verhindern, dass das Kind einen entfernten Studienplatz annimmt und dort wohnt, wenn dieses Studium am Wohnort der Eltern nicht möglich ist. Dann besteht Anspruch auf Geldunterhalt.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/eltern-bieten-kost-und-logis-an-kind-fordert-unterhalt_220_221930.html

Das Alles ist aber in dem Moment hinfällig (bzw. muss nicht weiter erläutert werden), wenn die Eltern dem Umzug zustimmen. Wenn sie also nicht hinterfragen, warum ein Studienplatz am Wohnort nicht in Frage kommt.

Hier auch noch eine Seite mit interessanten Infos wie z.B. die Möglichkeit der Vorausleistung, wenn die Eltern beim BAföG Antrag nicht mitwirken wollen:

https://www.studentenwerke.de/de/content/unterhalt-von-eltern

Daß Kindergeld steht dir zu, allerdings können die Eltern bestimmen was sie machen also bar oder Naturalunterhalt.

Ein Recht auf eine bezahlte Wohnung hast du nicht und die Tabelle greift nur bei tiefen zerwürfnissen.

Tu die nen gefallen mach das Studium zuhause durch Regel Mit deinen Eltern ein angemessenes Taschengeld zusätzlich zum kostenfreien wohnen.

Damit fahren alle am besten.

Und mit 800 Euro ne Wohnung zahlen ikl.nebenkosten eventuell noch Bahntikets oder Auto wird schwierig.

moritzgrubner10 
Fragesteller
 10.08.2020, 17:08

Erste Vernünftige Antwort. Danke

verreisterNutzer  10.08.2020, 17:12
@moritzgrubner10

Versuch mal vernünftig mit ihnen zu reden, ich kann aber ihren Standpunkt verstehen sie haben das geld und könnten es dir sehr leicht machen.

Allerdings denke ich die wollen daß du ein wenig Eigeninitiative ergreifst.

Jobben neben dem Studium, ist zwar ein hartes Brot allerdings kannst du dann auch stolz auf deinen Abschluss sein und wenns mal eng wird werden sie dich sicher nicht hängen lassen.

Zustehen tut dir gar nichts.
Deine Eltern schulden dir nichts.

moritzgrubner10 
Fragesteller
 10.08.2020, 16:58

Dann bist du falsch informiert. Das mir was zusteht ist klar. Die Frage ist nur wie viel.

SeasLukas  10.08.2020, 16:59
@moritzgrubner10

Ja, der Pflichtteil vom Erbe steht dir zu wenn deine Eltern verstorben sind.
Aber eine monatliche Zahlung steht dir nicht zu.

Geh nebenbei arbeiten, wenn du so dringen Geld willst.

moritzgrubner10 
Fragesteller
 10.08.2020, 17:00
@SeasLukas

"Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, können in der Regel 735 Euro monatlich als Unterhalt von den Eltern verlangen. Ab dem 1. Januar 2020 erhöht sich der Anspruch auf 860 Euro im Monat." - Du bist falsch informiert.

berlina76  10.08.2020, 17:09
@moritzgrubner10

"können in der Regel" Die Ausnahme von der Regel ist, wenn der Auszug nicht nötig ist. Dann steht dir rechtlich nichts zu, nur das was dir deine Eltern freiwillig geben.

SeasLukas  10.08.2020, 17:23
@moritzgrubner10

Da steht "in der Regel".

Lesen sollte man auch können.

Außerdem, wie mein Vorsprechen schon gesagt hat, ist der Auszug nicht nötig steht dir rechtlich nichts zu.

Außerdem aus welcher Quelle ziehst du deine Informationen?

Viel Schmarrn zitieren kann jeder.