Unterhalt gesenkt durch Nebenjob?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächstmal geht die Düsseldorfer Tabelle mitlerweile von einen Bedarf von 735€ inclusive 300€ an Wohnkosten aus.

Im Streitfall hat das Gericht hier sehr großen Ermessenspielraum was die Anrechnung angeht.

In aller Regel ist eine Nebentätigkeit neben den Abitur überobligatorische und wird nach Abzug des Mehraufwands von 90€/Monat typsicherweise 1/3 - 1/2 auf den Bedarf angerechnet.

Unter gewissen Umständen kann die Anrechnung auch ganz unterbleiben, z.B. wenn die Nebentätigkeit erst in Bezug auf die Deckung eines bestimmten Bedarfs, z.B. den Führerschein, aufgenommen wird.

In jeden Fall wird auf den Bedarf und nicht auf den Unterhalt angerechnet. Der Unterhalt ist ja neben den Bedarf auch durch die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner begrenzt.

Die Antworten hier stimmen nicht, du bekommst nicht jeden verdienten Euro abgezogen. 

Als Abiturient bist Du nicht zu einer Berufstätigkeit verpflichtet. Wenn Du trotzdem einen Nebenjob machst, wird Dir nur ein Teil davon angerechnet, vielleicht 30%. feste Sätze gibt es nicht. 

Es gibt keine Freibeträge, jeden Cent den du ü18 selber verdienst mindert deinen Unterhaltsanspruch.

Aber wenn du Ausziehst beträgt dein Gesamtanspruch 735 €. Also Kindergeld+ Eigenverdienst+ Unterhalt. 

Alles, denn alles was du selbst verdienst, hast du mit Volljährigkeit auch deinem eigenen Unterhalt zu stecken.