Bekomme ich wenn ich mich für ein Studium bewerbe Kindergeld?

4 Antworten

Hallo,

Wenn Sie in der Zwischenzeit nichts machen, auch keine Praktika oder sonst etwas, was für die Ausbildung zuträglich sein kann, darf die Lücke 4 Monate nicht überschreiten.

In dem von Ihnen beschriebenen Fall gibt es also kein Kindergeld bzw. Sie müssen es abmelden.

 

Klappt es nicht mit dem nahtlosen Übergang in Studium oder Berufsausbildung, können Sie sich möglichst noch in der Viermonats-Frist bei der Arbeitsagentur als "ausbildungssuchend" melden. Allerdings zahlt die Familienkasse nur dann weiter, wenn Sie sich weiter aktiv um einen Platz an einer Universität oder etwa eine Lehre bemühen. Nachweise wie schriftliche Absagen (auch per Email), Suchanzeigen oder Onlinebewerbungen sollten ausgedruckt und präsentiert werden können.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

KaterKarlo2016

Ne, solange geht das leider nicht. Es gibt eine Frist von 4 Monaten zwischen Abitur und Studium wo man Kindergeld bekommen kann, danach wird es schwierig.

Eigentlich müsstest du dich arbeitslos melden und dann dort der Sachbearbeiterin sagen, dass du nächstes Jahr studieren willst. Sie wird dir dann sagen, dass du theoretisch FSJ o.ä. machen kannst/solltest. Du wirst auch ansonsten keinen Anspruch auf Hartz 4 haben deine Eltern werden dich unterhalten müssen.

Das wäre schön für dich, klappt aber nicht.

Wenn du eine gesicherte Zusage für einen Studienplatz ab SS 2017 hättest, dann ginge es. Aber man kann sich nicht für irgendein aussichtsloses Studium bewerben und einfach abwarten.

Dafür gibt es kein Kindergeld mehr!

Nur wenn der Termin zur Studienaufnahme bereits feststeht, hast du für die Übergangszeit Anspruch auf Kindergeld. (Das gleiche gilt auch für einen Unterhaltsanspruch)

Die Übergangszeit darf aber auch nur 4 Monate im Höchstfall betragen.