Arbeitslos mit 61 und dann?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Dein behandelnder Arzt Dir attestiert, dass Du nicht mehr an Deine Arbeitsstelle zurückgehen solltest (aus gesundheitlichen Gründen), dann bekommst Du keine Sperrzeit (üblich bei Eigenkündigung) vom Arbeitsamt und bekommst für 2 Jahre ALG1 (in der Annahme, dass Du nicht mehr vermittelt werden kannst).

Vorzeitig in Rente gehen kannst Du mit 63 nur, wenn Du 420 Monate (35 Jahre) anerkannte Rentenzeit hast. Die Abzüge liegen bei etwa 3%/Jahr.

Mein Rat wäre, dass Du Dich erst mal krankschreiben lässt. Dann bekommst Du erst mal Dein Geld weiter und dann zahlt die Krankenkasse, vorausgesetzt, Du hast noch nicht allzuviel davon ausgeschöpft.

Erst dann meldest Du Dich beim Arbeitsamt, vielleicht hat Dir Dein Arbeitgeber dann auch schon gekündigt und es wird für Dich einfacher.

Wenn Du 45 Beitragsjahre hast, dann kannst Du mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen.

Lass Dir einfach mal bei der Rentenberatung einen Termin geben. Dort wird Dir alles genau erklärt und dann kannst Du weiterentscheiden.

Wenn Du selbst kündigst, gibt es 12 Wochen Sperre für Alo1.  Alo1 gibt es für 24 Monate. Wenn Du krank bist, sollte Dein Arzt Dich krankschreiben.