Ab wann muß sich ein jugendlicher über 18 nach der Schulzeit selbst kranken versichern und verliert das Kindergeld?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange Deine Tochter sich in einer Ausbildung befindet oder auch ein FSJ macht besteht Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Selbiges gilt für eine Übergangszeit (bis zu 4 Monaten ) zwischen dem Überreichen der Abiturzeugnisse und z.B. dem Studienbeginn per Anfang Oktober / Wintersemester.

Unabhängig von der Aufnahme / Fortsetzung der Ausbildung kann Deine Tochter bis zur Vollendung der 23. Lebensjahrs in der Familienversicherung eines GKV-versicherten Elternteiles bleiben. Studiert sie verlängert sich diese Zeit sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Jobbt sie und verdient dann dabei mehr als 450 Euro im Monat, so wäre ein solches Arbeitsverhätnis sozialversicherungspflichtig und sie würde während dieser Zeit aus der Familienversicherung herausfallen.

Macht sie übergangsweise Praktika - ist währenddessen ausbildungsplatzsuchend beim AA gemeldet und kann eine solche intensive Suche auch nachweisen, so bleibt der Kindergeldanspruch bestehen.

Solange Deine Tochter sich in einer Ausbildung befindet oder auch ein FSJ macht besteht Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Selbiges gilt für eine Übergangszeit (bis zu 4 Monaten ) zwischen dem Überreichen der Abiturzeugnisse und z.B. dem Studienbeginn per Anfang Oktober / Wintersemester...

...oder falls sie als "ausbildungssuchend" gemeldet ist!

Jobbt sie und verdient dann dabei mehr als 450 Euro im Monat, so wäre ein solches Arbeitsverhätnis sozialversicherungspflichtig und sie würde während dieser Zeit aus der Familienversicherung herausfallen...

... ausser bei einer kurzfristigen Beschäftigung wäre sie noch familienversichert!

Unabhängig von der Aufnahme / Fortsetzung der Ausbildung kann Deine Tochter bis zur Vollendung der 23. Lebensjahrs in der Familienversicherung eines GKV-versicherten Elternteiles bleiben...

...falls sie ein max. Einkommen von 445€ hat oder ein 450-Euro-Minijob!

Solange sie lernt, ob in der Schule, Lehrausbildung oder Sonstiges: Bis zum 25. Lebensjahr gibts Kindergeld. - und ist m.W. über die Eltern versichert.

...und wie schauts mit Praktikas aus?

Azubis sind immer selbst versichert.

...auch bei "ausbildungssuchend" gemeldet besteht Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr!

In der Lehrausbildung ist das Kind selbst versichert!

Bei der Familienversicherung sind Altersgrenzen und Einkommensgrenzen zu beachten!

Laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 gilt folgendes:

Bild zum Beitrag

Bei der Familien(kranken)versicherung gelten ausser den Altersgrenzen zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind bzw. zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie zur Schule gehen bzw. Studium oder eine schulische Berufsausbildung absolvieren, die Einkommensgrenzen von aktuell 445€ mtl. oder ein 450-Euro-Minijob!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Schule, Ausbildung und Studium, Praktikum)

Jobben und bezahltes Praktikum; dh Sozialversicherungspflichtig arbeiten: Kein Kindergeld, eigene Versicherung.

Ausbildungssuchend gemeldet: Kindergeld, Familienversicherung.

Anderes Praktikum: Kommt drauf an. Info dazu jeweils von Krankenkasse und Agentur für Arbeit.

Ausbildungssuchend gemeldet: Kindergeld, Familienversicherung...

...wobei hier auch gejobbt werden kann: beim Kindergeldanspruch unbegrenzter Hinzuverdienst, bei der Familienversicherung sind Einkommensgrenzen zu beachten von aktuell 445€ mtl. oder ein 450-Euro-Minijob!

@siola55

Siehe oben: Sozialversicherungspflichtig