Kindergeld nach abgeschlossener Ausbildung

8 Antworten

Nein, Kindergeld bekommt man nur entweder bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres ohne Ausbildung oder bis zur Beendigung einer Ausbildung. Du kannst jedoch Bafög beantragen, davon musst du jedoch am Ende die Hälfte zurückzahlen.

comedyla  25.02.2013, 11:34

stimmt nicht

Zufaelliger  25.02.2013, 13:55

In Bezug auf das Kindergeld vollkommen falsch.

Ich gehe davon aus, dass Deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, weil Du eine abgeschlossene Ausbildung hast.

In diesem Fall und weil Du allein lebst, beantrage das Kindergeld (Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes Kg 11e). Anspruch besteht ab Bewerbung um einen Ausbildungsplatz, wenn Du keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt hast. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden.

Anspruch besteht bis zum 25. Geburtstag + Grundwehr- oder Ersatzdienst.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html

Sieh Dir auf den Internetseiten der Arbeitsagentur die Voraussetzungen an, unter denen Du Kindergeld erhältst.

Beachte bei den Voraussetzungen den Punkt "e) Wegfall des Kindergeldanspruchs nach Erstausbildung und anspruchsschädlicher Erwerbstätigkeit"

Du darfst durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten.

Lies auch nach in der

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2012, als pdf im Internet

"DA 63.3.2 Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden"

DA 63.3.2.1.2 Maßnahmen

1Der Grundtatbestand nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG erfasst insbesondere folgende Maßnahmen: - den Besuch von allgemein bildenden Schulen wie Haupt- und Oberschulen (vgl. DA 63.3.2.2),

DA 63.3.2.1.3 Ernsthaftigkeit

(1) 1Die Ausbildung muss ernsthaft betrieben werden, damit sie berücksichtigungsfähig ist. 2Sie muss Zeit und Arbeitskraft des Kindes dermaßen in Anspruch nehmen, dass ein greifbarer Bezug zu dem angestrebten Berufsziel hergestellt wird und Bedenken gegen die Ernsthaftigkeit ausgeschlossen werden können."

Zufaelliger  25.02.2013, 14:17

Wenn Du Dich mit Deinen Eltern gut verstehst, besprich, ob es besser ist, wenn sie das Kindergeld beantragen. Für sie könnte es günstig sein (Kinderzuschläge, Kinderfreibetrag, Riester).

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Darunter ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf zu verstehen. Hierbei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann. Zur Ausbildung für einen Beruf gehören z. B. der Besuch allgemeinbildender Schulen, die betriebliche Ausbildung, eine weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf.

Zitat von

HIER

achso...

ja, deine Eltern können den Antrag stellen. Da du ab Februar wieder in Ausbildung bist (die abgeschlossene Ausbildung macht da nichts). solange du unter 25 bist und noch in Ausbildung geht das.

Dieser Anspruch gilt nur für die Dauer der Erstausbildung. Da du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, bekommst du kein Kindergeld.

comedyla  25.02.2013, 11:33

stimmt nicht.

Zufaelliger  25.02.2013, 14:13

Kindergeld gibt es während jeder Ausbildung bis 25.