Bvb abbrechen, kein Kindergeld mehr?

4 Antworten

...aber nun meine Frage, bin ich trotz des Abbruchs weiterhin als suchend
gemeldet (weil nur dann würden meine Eltern Kindergeld bekommen)

Deine Eltern erhalten Kindergeld ohne i-welche Voraussetzungen bis zum 18. Lebensjahr! ;-)

Anschließend gilt folgendes laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15:


4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Gruß siola55


Kindergeld steht deinen Eltern bis zu deinem 18 Lebensjahr ohne eine Voraussetzung erfüllen zu müssen zu,egal ob du Arbeit oder Ausbildung suchend gemeldet bist !

Erst ab dem 18 Lebensjahr müssen dann die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen werden,wie z.B. Arbeit suchend ( 18 - 21 ) bzw. Ausbildung suchend ( 21 - 25 ) oder sich in schulischer / betrieblicher Ausbildung befinden oder studieren.

Auch bei einem freiwilligen Dienst wie z.B. einem FSJ - erfüllt man unter 25 den Kindergeldanspruch.

Was soll dir denn gesperrt werden,bist du bzw.ihr im ALG - 2 Bezug vom Jobcenter ?

Solange du Arbeitsuchend gemeldet bist, bekommst du auch Kindergeld.

...und bis zum 18. Lebensjahr erhalten die Eltern immer Kindergeld, egal was das Kind gerade macht ;-)

Da kommts drauf an was das für gründe sind ( da sind die oft sehr pingelig ). Weil du musst wissen die sachen die die anbieten sind natürlich GANZ TOLL ;) 

Ich hab auch damals diese bildungsmaßnahme mitgemacht aber kurz danach abgebrochen weil das überhaupt nix gebracht hast. 

Wenn du dich nach was neuem umsuchst werden die dich auch nicht sperren ( hauptsache du machst was )

Ps: im grunde machste bei der bvb auch nix anderes als bewerbungen schreiben :p

Okay, Danke:)

Da kommts drauf an was das für gründe sind (da sind die oft sehr pingelig)...

Bis zum 18. Lebensjahr kommts auf überhaupt nichts an, da der Kindergeldanspruch für die Eltern immer besteht bis zum 18. Lj. ;-)