Ausbildung abgebrochen,Kindergeld?

5 Antworten

Deine Eltern haben weiterhin Anspruch auf Ihr Kindergeld.

"Unabhängig von den unter e) erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist."

Internetseite der Arbeitsagentur

Nachzulesen auch im § 32 EStG.

Die Krankenkasse hat mit dem Kindergeld nichts zu tun, da musst du dich an die Arbeitsagentur wenden. Es gibt eine Übergangsfrist zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von 6 Monaten. D.h. du hast bis zu 6 Monate nach der Kündigung Anspruch auf das Kindergeld. Danach gibt es drei Möglichkeiten weiter Kindergeld zu beziehen.

  1. Du hast bis dahin einen neuen Ausbildungsplatz

  2. Du beginnst eine schulische Ausbildung oder ein Studium

  3. Du meldest dich beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatzsuchend.

Trifft das alles nach 6 Monaten nicht zu, hast du auch keinen Anspruch mehr und die Zahlung wird eingestellt.

blackforestlady  18.09.2014, 14:38

Es sind nur vier Monate.

Kandahar  18.09.2014, 14:48
@blackforestlady

Echt? Dann hat sich da inzwischen etwas verändert und ich hab´s nicht mitbekommen. Danke für den Hinweis.

Alfred06  19.09.2014, 10:41

Die viermonatige Übergangsfrist gilt nur, wenn sie nicht überschritten wird. Wird sie überschritten, besteht auch in dieser Zeit kein Anspruch. Es sind 4 volle Monate. Abbruch im September, 4 Monate, Beginn der Ausbildung muss im Februar erfolgen.

und

"Unabhängig von den unter e) erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist."

Internetseite der Arbeitsagentur

Die Krankenkasse hat damit auch nichts zu tun. Auf mails reagieren die meisten Behörden sowieso nicht

Kindergeld steht dir nur zu, wenn du in einer Ausbildung stehst, bzw. dich ernsthaft um eine Anschlussausbildung bemühst.

Das macht man normalerweise auch, BEVOR man einfach kündigt.

Alfred06  19.09.2014, 10:35

"Unabhängig von den unter e) erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist."

Kenne das Problem. Kindergeld bekommen meine Eltern nicht (und ich bin 19) da ich auch kein Geld vom Amt bekomme weil ich ebend noch bei meinen Eltern wohne.

Alfred06  19.09.2014, 10:38

"Unabhängig von den unter e) erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist."

Internetseite der Arbeitsagentur

Kein Anspruch.

Alfred06  19.09.2014, 10:42

"Unabhängig von den unter e) erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist."

Internetseite der Arbeitsagentur