Wohn-Riester Vertrag in Riester umwandeln?

2 Antworten

Hallo, ich (weiblich) habe vor Jahren einen Wohn Riester Vertrag abgeschlossen.

Heißt Riester-geförderter Bausparer? Denn prinzipiell kann jeder Riestervertrag wohnwirtschaftlich verwendet werden.

Ist ein Neuabschluss Fällig - also auch Abschlusskosten?

Möglich, man müsste genau sehen was gemacht werden soll. Eine Deckungskapitalübertragung zu einem anderen Anbieter ist immer ein Neuabschluss.

Wir erwarten ein Kind, kann ich die Kinderzulage auch auf den Wohn Riester anrechnen lassen?

Klar, sofern du das Kindergeld erhälst, erhälst du auch die Kinderzulage.

3 Müssen die angesparten Beträge zwingend für ein Hausbau / Kauf etc benutzt werden.

Nein.

Hallo JohnnyBargeld,

das ist eine sehr interessante Frage. Ich würde dir an dieser Stelle gerne einige Informationen über Wohnriester mit an die Hand geben.

Seit dem der Bundestag in 2008das "Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutztenWohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge" (Eigenheimgesetz -EigRentG) verabschiedet hat, ist es möglich, gefördertes Kapital im Rahmeneiner wohnwirtschaftlichen Entnahme zu verwenden. Hierfür müssen seit 2014folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• Erwerb bzw. Herstellungeiner selbst genutzten Wohnimmobilie
• Entschuldung einer Wohnung
• Einkauf in Alten- und Pflegeheime
• Zum Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an einer selbstgenutzten Wohnung (nach DIN-NORM 18040)
• Zum Erwerb von Genossenschaftspflichtanteilen
Der Kauf bzw. dieHerstellung/Fertigstellung muss nach dem 31.12.2007 erfolgt sein. Zu Beginn derAuszahlungsphase können Sie auch bestehende Darlehen tilgen für Wohnimmobilien,die vor 2008 erworben oder hergestellt wurden.
Nicht gefördert werden Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Bei einer zulagenunschädlichenTeilentnahme müssen mindestens 3.000 Euro des Altersvermögens aus dem Vertragentnommen werden und es müssen noch mindestens 3.000 Euro gefördertesAltersvermögen im Vertrag verbleiben. Das heißt: Es müssen mindestens 6.000Euro Altersvermögen im Vertrag angespart sein.

Alternativ hast du dieMöglichkeit, das gesamte Altersvorsorgevermögen zu entnehmen. Diezulagenschädliche Entnahme muss auch hier mindestens 3.000 Euro betragen. Beider Berechnung des Mindestauszahlungsbetrages kann aber sowohl gefördertes, alsauch ungefördertes Kapital berücksichtigt werden. Über die ZfA (ZentraleZulagenstelle für Altersvermögen) kannst du die Höhe der maximal möglichenEntnahme erfahren. Sie ermittelt den Betrag anhand der von Ihnen vorgelegtenDokumente wie zum Beispiel dem Kaufvertrag der Immobilie.

Eine wohnwirtschaftliche Entnahmeaus deiner Riester-Rente muss über die Zentrale Zulagenstelle fürAltersvermögen (ZfA) beantragt werden. Die ZfA fordert von dir Unterlagen wiezum Beispiel dem Kaufvertrag der Immobilie an und kann dir sagen, in welcherHöhe du deinen Riester-Vertrag für den Bau oder Erwerb einer Immobilieverwenden darfst. Ein Neuabschluss ist deshalb auch nicht notwendig.

Ich habe noch ein paar Tipps zurBesteuerung von Wohnriester-Verträgen für dich:

Beiträge, die für einewohnwirtschaftliche Entnahme verwendet werden, müssen im Rentenalter versteuertwerden. Da für Entnahmen aus Riester-Renten keine Rentenauszahlungen mehrfällig werden können, wird ein fiktives Konto - das "Wohnförderkonto"gebildet und von der ZfA verwaltet. In diesem Konto wird der von dir entnommeneBetrag und die Zulagen erfasst und jährlich mit 2% verzinst.

Nach Übergang in die Rentenphase(Beginn der Auszahlungsphase) wird der bis dahin aufgelaufene Betrag desWohnförderkontos zur Ermittlung der Steuer herangezogen. Zum Beginn derAuszahlphase stehen dir dann die laufende Besteuerung und die Einmalbesteuerungzur Wahl.

Bei der laufenden Besteuerung werdenauf den Betrag des Wohnförderkontos bis zum 85. Lebensjahr Steuern injährlichen Beiträgen mit dem jeweiligen individuellen Steuersatz (z.B. 25Prozent) gezahlt.

Beispiel:Entnahme aus der Riester-Rente 10Jahre vor Ablauf (zum 67. Lebensjahr)Höhe Wohnförderkonto: 20.000 Euro xVerzinsung (angenommen jährlich 2 Prozent) =
Wohnförderkonto zu Beginn der Auszahlphase: 23.900 Euro

23.900 Euro / 18 Jahre = 1.327 xindividueller Steuersatz (angenommen 25 %) = 331,75 Euro (gesamt bis zum 85.Lebensjahr = 5.971,50 Euro)

Bei der Einmalbesteuerung müssen70 Prozent des Kapitals auf dem Wohnförderkonto sofort mit dem individuellenSteuersatz (z.B. 25 Prozent) versteuert werden. Sie verpflichten sich somit,die Immobilie 20 Jahre in Ihren Besitz zu halten.

Beispiel:Höhe Wohnförderkonto: 20.000 Euro x Verzinsung (angenommen jährlich 2 Prozent)=
Wohnförderkonto zu Beginn der Auszahlphase = 23.900 Euro

23.900 / 70 Prozent = 16.730 Euro/individueller Steuersatz (angenommen 25%) = 4.185,50 Euro.

Viele Grüße,
Christina vom Allianz Hilft Team