Einbürgerungsantrag gestern abgegeben in München. Wie lange hat es bei euch gedauert, dass man die Zusicherung bekommt?
Hallo, Ich und mein Mann sind beide aus der Türkei und leben mehr als 8 Jahren in Deutschland (hier Diplom Ing. studiert und arbeiten beide als wiss. Mitarbeiter in der Uni). Ich habe gestern in Muenchen den Antrag zur Einbuergerung abgegeben. Mir wurde gesagt dass es bis zu 6 Monate dauern kann, dass ich die Zusicherung bekomme (wenn ueberhaupt). Danach kommen noch weitere Schritte so dass es wahrscheinlich so ca. 1 Jahr dauert, bis Deutsche Pass bekomme. Wie lange hat es bei euch gedauert? Meine Frage geht es eigentlich um meine zukuenftige Kinder: Wir wuenschen uns langsam ein Kind und wollen dass unser zukuenftiges Kind nach Abstammungsprinzip Doppelstaatsangehoerigkeit bekommt (Daher beantrage ich die Einbuergerung, mein Mann wird Tuerke bleiben. Wenn ich vor der Geburt eines Kindes Deutsche Staatsbuergerin werde, ist dies sicherlich kein Problem. Wenn ich ein Kind davor bekommen sollte, dann wird das Kind sowieso nach Geburtsortprinzip Doppelstaatsangehoerigkeit bekommen, weil wir beide seit mehr als 8 Jahren in Muenchen wohnen. Was passiert aber wenn ich nach einer Geburt erst Deutsch werde? In dem Zeitpunkt wird das Kind doch sowieso Doppelstaatsangehoerigkeit haben, kann es aber danach als Abstammungsprinzip gelten? Hat jemand vielleicht damit Erfahrungen? Ich moechte ungern noch abwarten um ein Kind zu bekommen. Aber wenn ich abwarte, dass ich die Deutsche Staatsangehoerigkeit bekomme, kann es noch laenger dauern. Ich moechte aber dass unsere zukuenftige Kinder Doppelstaatsangehoerigkeit haben nach Abstammungsprinzip (so dass es nicht weggenommen werden kann). Erfahrungen? Meinungen? Danke!
1 Antwort
Die Sache hat sich inzwischen wahrscheinlich erledigt. Ein Kind bekommt automatisch nach dem Geburtsort-Prinzip die deutsche StA, wenn ein Elternteil die Voraussetzung (8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in D) erfüllt.
Nur zur Klärung: Ein StA nach Geburtsort ist jetzt nicht weniger wert als eine StA nach Abstammung, weil die Optionspflicht inzwischen abgeschafft worden ist, wenn das Kind in Deutschland aufwächst.