Kinder ummelden

6 Antworten

kommt drauf an, wer das aufenthaltsbestimmungsrecht hat. hast du es alleine ist das kein problem, wenn ihr es gemeinsam habt muss er zustimmen und mitunterschreiben.

Normalerweise kannst du das nur, wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder hast. Üblicherweise habe beide Eltern ein Sorgerecht, aber nur ein Elternteil das Recht, zu entscheiden, wo die Kinder sich aufhalten (Es wäre ja auch blöd, bei jedem Ausflug zu McD. eine Genehmigung des anderen Elternteils vorzulegen). So, wie ich deine Frage verstehe, wohnen die Kinder bei dir und du bist umgezogen ? Dann sollte das kein Problem sein. Wenn allerdings die Kinder beim Vater wohnen und du sie quasi hinter seinem Rücken ummelden willst, wirst du Ärger bekommen.

Grüße Steffen

meggie1979 
Fragesteller
 31.05.2011, 21:06

Mein Mann hat mich aus der Wohnung (Haus der Schwiegerelter) geschmissen. Arbeitete auch dort... :( Jetzt habe ich neue Wohnung, neue Arbeit und die Kinder wollen zu mir. MEine Anwältin hat heute auch einen dementsprechenden Brief an meinen Mann geschrieben. Sie meinte, ich solle die Kinder ummelden. Jedoch erzählte man mir, dass ich dazu die Unterschrift von meinem Noch-Ehemann brauche..... der unterschreibt doch nie, weil er dann zahlen muss.... aber nur so bekommen meine Kinder und ich das Kindergeld (mit der Meldebescheinigung)

Wenn du die Erziehungsberechtigte bist und dich und deine Kinder ausweißen kannst geht das.

meggie1979 
Fragesteller
 31.05.2011, 21:01

Ich bin Erziehungsberechtigte und habe mich von meinem Mann getrennt. Bisher waren die Kinder noch in der alten Gemeinde gemeldet. Jetzt riet mir meine Anwältin die Kinder umzumelden. Ein Brief geht auch meinem Mann zu. Er wird da sicherlich nicht freiwillig unterschreiben, da er ja sonst Unterhalt zahlen müsste...

hallo meggie1979!

  1. es kommt darauf an, wer der gesetzliche Vertreter des Kindes ist. seid ihr es beide (d.h. habt ihr beide das sorgerecht)?

  2. es kommt weiterhin wahrscheinlich darauf an, aus welchem bundesland du kommst, soweit ich weiß, ist die ummeldung eine frage des melderechts, welches ländersache ist.

pauschal kann ich es nicht sagen, konkret ist es glaube ich so, dass meistens eine unterschrift beider elternteile, sofern beide die gesetzlichen vertreter des kindes sind, vorliegen muss. man müsste das dann googeln unter "ummeldung eines kindes" und nenne am besten noch das jeweilige bundesland, sowie die stichwörter "unterschrft beider eltern", oder so.

liebe grüße!

meggie1979 
Fragesteller
 31.05.2011, 21:51

Noch haben wir beide das Sorgerecht....aber die Kinder wollen zu mir, ich habe geregelte Arbeitszeiten und auch für die Betreuung der jüngsten ist bestens gesorgt.

Wohne in Bayern und kann aber beim google´n nix dementsprechendes finden...

LinaJolie  01.06.2011, 07:47
@meggie1979

Art. 13 Abs. 2 und Abs. 3 des Bayrischen Meldegesetzes sagt zur Ummeldung minderjähriger Kinder i.Rahmen der allgemeinen Meldepflicht jedenfalls Folgendes:

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.

(3) 1 Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. 2 Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Pflicht den gesetzlichen Vertretern;

Hier ist die Rede von "den gesetzlichen Vertretern", was dafür spricht, dass auch eine Unterschrift b e i d e r Eltern vorliegen muss, wenn beide die gesetzlichen Vertreter sind, was der Fall ist, wenn Du Du es schreibst, ihr beide das Sorgerecht habt (Dies ergibt sich aus § 1626 und § 1629 BGB) .

Ich würde insofern davon ausgehen, dass aus rein rechtlicher Sicht eine Unterschrift aller derjenigen erforderlich ist, die sorgeberechtigt sind.

In Bayern (Eckental) steht auf einer Seite, dass i.d.Regel die Unterschrift beider Eltern nötig sei. Vielleicht soll dies bedeuten, dass die Meldebehörde sich einen Ermessensspielraum einräumt, d.h. es könnte sein, dass sie akzeptieren, wenn Du alleine unterschreibst. Dies gilt es eben auszuprobieren. Ruf doch in der zuständigen Meldebehörde einfach an, oder geh hin. Dies wäre doch der unproblematischste Weg. Informiere Dich und frage, ob Du Deinen Mann extra mitbringen müsstest, oder ob es reiche, wenn Du alleine kämst.

Hier der Link über die "An-, Um- und Abmeldungen in Eckental"

http://www.eckental.de/rathaus/wegweiser-a-z/wegweiser/an-um-und-abmeldungen-in-eckental.html

meggie1979 
Fragesteller
 02.06.2011, 08:03
@LinaJolie

vielen Dank :)

Ich wohne in Hessen, habe meine Kinder und auch meine Enkelkinder umgemeldet ohne das jemand gefragt hat. Das einzige was ich brauchte wahren die Geburtsurkunden der Enkelkinder. Eine Bescheinigung der Kindsmutter brauchte ich nicht. Versuchs einfach oder frag erst beim Einwohnermeldeamt deiner Gemeinde/Stadt was Du für die Anmeldung benötigst.