Wann ummelden bei Umzug wenn man 1 Monat lang zwei Wohnungen mietet?

5 Antworten

Ich denke, das ist unterm Strich egal.

Du meldest dich an der neuen Adresse an, die Abmeldung an der alten efolgt dann automatisch. D.h. du meldest dich zu dem Termin an, an dem dein neuer Mietvertrag gilt. So würde ich es machen. Du mußt ja auch eine Vermieterbescheinigung vorlegen, die den Termin anzeigt. Ab wann z.B. eine Nachsendeadresse eingerihctet werden soll, kannst du mit der Post dann so regeln, wie es für dich bequem ist, amtliche Post ginge aber (wenn die Behörden auf zack sind) dann an deine neue Adresse.

Das Thema ist ja für die Meldeämter Alltag, viele Leute haben parallele Mietverträge.

Auch wenn du vorübergehend zwei Mieten zahlen musst, wohnst du ja nur in einer Wohnung. Dort solltest du dann auch gemeldet sein.

Ausschlaggebend ist das Einzugsdatum in Deine neue Wohnung. Also nicht das Datum des Mietbegrinns sondern jenes, dass in der Vermieterbescheinigung angegeben ist.

Die Abmeldung Deiner bisherigen Wohnung erfolgt ja automatisch durch die Kommunikation zwischen den Meldeämtern. Du solltest versuchen die Frist von zwei Wochen nicht zu überschreiten. Also Dich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ummelden. Dieses Einzugsdatum muss seit dem neuen bundesweit gültigem Meldegesetz vom Vermieter angegeben/bestätigt werden. Siehe:

https://www.ummelden.de/einwohnermeldeamt/

Dort findet sich auch eine Mustervorlage der Vermieterbescheinigung zum Download.

Offiziell gilt wohl der Tag an dem du das erste mal in der neuen Wohnung schläfst.

Aber das kann ja eh keiner kontrollieren. Geh einfach jetzt irgendwann im Oktober dahin und melde dich um.

Wichtig wäre nur, das du ab dem Zeitpunkt ein Namensschild am Briefkasten hast.

Wichtig ist, dass das Datum in der Vergangenheit liegt. Gib einfach den 1. Oktober an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung