Gemeinsames Sorgerecht: kann Mutter die Kinder in neue Wohnung mitnehmen?
Hallo!
Ich (Vater) die Mutter und unsere 2 Kinder leben in einer gemeinsamen Wohnung in einer zerrütteten Partnerschaft, wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Sie möchte nun alleine ausziehen; Ich mit den Kindern hierbleiben und die Wohnung alleine übernehmen.
Soweit alles besprochen und geklärt, auch mit dem Vermieter.
Wegen einer psychischen Erkrankung (die hier nicht Thema sein soll), die sie oft Agressiv und unberechenbar macht, habe ich allerdings etwas mulmiges Gefühl, ob alles so läuft wie ausgemacht, oder sie doch spontan etwas anderes macht.
Meine konkrete Frage: kann es passieren, das sie auszieht und die Kinder einfach mitnimmt bzw. was passiert dann? Darf sie z.B. die Adresse der Kinder ummelden?
8 Antworten

Wenn Deine Kinder unter 16 Jahren alt sind, dann kann sie die Kinder nur mit Zustimmung von Dir ummelden. Ab 16 können das die Kids allein. Ab einem gewissen Alter werden außerdem die Kinder gefragt, bei welchem Elternteil sie bleiben möchten. In der Regel gehts ja um das KIndeswohl. Um sicher zu gehen, dass sie die Vereinbarungen mit Dir auch einhält, könntet ihr gemeinsam zum Jugendamt gehen und das zu Papier bringen. Somit muss sich dann jeder daran halten. Sollte sie plötzlich und unerwartet die Kinder mitnehmen, dann kannst Du die Polizei einschalten (wäre aber sicher nicht gut) Einfach darauf hoffen, dass sie sich an Vereinbarungen hält. Und beim Jugendamt abklären, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Dir liegt.

Hoffen das alles gut wird, hilft weder den Kindern, noch dem Fragesteller, wenn es dann anders kommen sollte!

Also - sie ist zwar recht unberechenbar und häufig wechselnde Stimmung, das sie aber ins Frauenhaus geht, das denke ich eher nicht.
Wahrscheinlicher ist, daß Sie wie abgemacht umzieht und die Papiere von den Kindern an sich nimmt, und dann die Kinder ummelden wird (wenn sie das kann) - es ging ihr bei ähnlichen Aktionen mehr darum, "Macht" auszuüben, mich auflaufen zu lassen als um die konkrete Sache - daher möchte ich vorbeugen.
In der Sache wollen wir beide eigentlich uns weiterhin kümmern.

nicht richtig weil,beidseitiges sorgerecht heisst nicht auch beidseitiges aufenthaltsbestimmungsrecht,denn nur wer dieses hat kann die kinder ummelden und sie auch ohne einverständnis des vaters mitnehmen.sorgerecht ist ein anderes thema.

Hier sollte Alarmstufe rot für dich gelten!
Der Gefahr der Mitnahme der Kinder musst du umgehend vorbeugen. Falls sie die Kinder mitnimmt, in ein Frauenhaus zieht und ein Gewaltschutzverfahren gegen dich einleitet (dazu werden ihr die Frauenhausbetreiberinnen raten), hast du ganz schlechte Karten.
Wende dich mit deinem Problem mal an das Forum trennungsfaq.de, dort wirst du erfahren, wie du am besten vorgehst.

es kann passieren, dass sie auszieht und die kinder mitnimmt. wenn dieses szenario eintritt, dann musst du zur polizei und strafanzeige stellen. zum einwohnermeldeamt gehst du um dort zu verhindern und zu verbieten das die kids umgemeldet werden. nimmst dir einen anwalt um das abr auf dich alleinig übertragen zu lassen und holst die kids am nächsten tag sofort aus kita oder schule ab. nimm dir paar tage extra frei wenn notwendig. im hinterkopf behalten ob du vielleicht dann nur noch betreuten umgang zulässt, wegen versuchter kindesentführung. lass also die kinder bis zum vollzogenen umzug nicht mehr allein.

mach wenns geht einen Vertrag in dem sie unterschreibt das sie alleine auszieht und die Kinder bei dir lässt!!