Hauptwohnsitz Kinder (Ummeldung, Kindergeld, Wechselmodell)
Hallo, ich bin geschieden und habe zwei Kinder. Mein Exmann und ich teilen uns das Sorgerecht und praktizieren das Wechselmodell. Beide Kinder verbringen also gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen. Die Kinder sind bei mir in der Krankenkasse familienversichert und ich beziehe das Kindergeld, ist aber bei der Kindesunterhaltsberechnung im Wechselmodell entsprechend berücksichtigt, Hälfte fließt also zum Vater. Der Hauptwohnsitz der Kinder war bisher bei mir. Nun hat mein Exmann ohne mein Wissen und meine Zustimmung den Hauptwohnsitz der Kinder auf sich umgemeldet und mir das im Nachgang als Info mitgeteilt.
Meine Fragen nun: 1. Kann/darf das Einwohnermeldeamt überhaupt den Kinder-Hauptwohnsitz einfach so und ohne das Wissen des anderen Elternteils umändern. Mein Exmann hat nach Aussage des Amts einen neuen Kinderpersonalausweis beantragt und angegeben, den Hauptwohnsitz auf ihn zu ändern, da die Kinder überwiegend bei ihm leben (was ja nicht stimmt). 2. Hat der veränderte Hauptwohnsitz nun beim Vater Auswirkungen auf die Auszahlung des Kindergelds an mich bzw. müssen die Kinder ihren Hauptwohnsitz beim Kindergeldempfänger haben? Ich würde mich über Antworten sehr freuen. Vielen Dank und Grüße Birgit
1 Antwort
Leider kenne ich mich nicht hundertprozentig aus, aber ich denke, da ihr beide das Sorgerecht zu gleichen Teilen habt darf er nicht einfach über deinen Kopf hinweg eine solche Entscheidung treffen. Das ist auch nicht fair dir gegenüber, ich vermute, dass du dich immer fair verhalten hast. Das sollte er respektieren und seinerseits für ein friedliches Eltern-Sein sorgen. Das wird dann schwierig, wenn einer eine "Extra-Tour" fährt. Du solltest mit ihm in Ruhe sprechen und ihm klarmachen, dass er so nicht mit dir umspringen darf. Notfalls wird es wohl wieder zu einem Treffen mit den Rechtsanwälten kommen.
Kindergeldberechtigt bleibt nur 1ner. Die Zahlen auch weiterhin dort wo sie bereits immer Auszahlen auf dessen Konto. Dazu müssen beide ihr ok geben wenn dies geändert werden soll.
Einwohnermeldeamt kann auch nur 1 Wohnsitz eingetragen werden und eigenmächtig ummelden wirkt sich sicherlich nicht positiv vor Gericht aus wenn es dazu kommen sollte. Dann ist das WM schnell ade
Ja, wir beide haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe in der nächsten Woche einen Termin im Meldeamt, nachdem ich dort in der Angelegenheit vorgesprochen habe. Demnach hätte das Amt die Ummeldung nicht ohne meine Zustimmung vornehmen dürfen. Zum Thema "fair": das ist eine vieler Situationen, die mein Exmann immer wieder schafft und damit Unruhe sowohl bei den Kindern als auch mir verursacht. Eigentlich halte ich meist die Füße still, weil es nicht viel bringt mit ihm zu reden und ich die Kinder nicht mehr belasten möchte. Hier geht es aber doch um mehr. Ich würde dadurch in eine schlechtere Lohnsteuerklasse gehen müssen, auch Kindergeldempfänger wäre neu zu klären. Das würde unsere aktuelle Unterhaltsberechnung im Wechselmodell hinfällig machen etc.