Kind krank, alleinerziehend - Wie viele Tage Anspruch auf Etgeldfortzahlung?

7 Antworten

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Es sind trotzdem 20 Tage. Hatten den Fall bei einer früheren Arbeitskollegin

Marveline 
Fragesteller
 15.11.2010, 08:38

Danke, dass ist die simple Antwort auf meine Frage! :-)

Das hat mit Entgeltfortzahlung nichts zu tun.

Man hat bei Erkrankung des Kindes Anspruch auf Krankengeld und (unbezahlte) Freistellung durch den Arbeitgeber.

Es wird nicht anteilig umgerechnet auf die Zeit der Beschäftigung und man muss auch nicht erst über einen bestimmten Zeitraum beschäftigt sein.

http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35655.htm

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* eine andere Betreuungsperson steht nicht zur Verfügung,
* das Kind ist jünger als 12 Jahre,
* das Kind ist bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (mit-)versichert
* und der Arzt hat bescheinigt, dass die Betreuung notwendig ist. 

Die Eltern können frei wählen, welches Elternteil die Freistellung beansprucht. Bei mehreren Kindern dürfen pro Elternteil insgesamt 25 freigestellte Arbeitstage - Alleinerziehende 50 Arbeitstage - nicht überschritten werden. Für die Zeit der Freistellung erhält das betreuende Elternteil statt des normalen Gehalts das geringere Kinderpflegekrankengeld von der Krankenkasse. Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass er für die Zeit der Kindeskrankentage kein Gehalt zahlen muss. http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/arbeitsrecht-anspruch-auf-freistellung-wenn-das-eigene-kind-krank-ist.html

Die 20 Tage "unbezahlter Urlaub" werden von der Krankenkasse erstattet und beziehen sich jeweils auf das Kalenderjahr. Das hat mit dem Arbeitgeber nichts zu tun, er muss dich freistellen, er muss es aber nicht bezahlen.

Marveline 
Fragesteller
 15.11.2010, 08:37

Frage war, ob ich auch die 20 Tage Anspruch habe (im Jahr 2010), wenn ich dieses Jahr erst im September bei meiner neuen Arbeitsstelle angefangen habe.

Ach, und wenn mein Arbeitgeber es nicht zahlt, dann tut es die Krankenkasse, oder wie ist das?

ansa64  15.11.2010, 08:41
@Marveline

ja auch in 2010, sofern bei früheren Arbeitgeber dieses Jahr noch nichts in Anspruch genommen wurde und ja, die Krankenkasse muss zahlen. Ob der Arbeitgeber etwas davon übernimmt, hängt von evtl. Betriebsvereinbarungen oder Regelungen im Arbeitsvertrag ab. Gute Besserung für Dein Kind!

wolschi  15.11.2010, 08:52

Ich finde es nicht schön, daß Du es als unbezahlten Urlaub betitelst. Das klingt sehr abwertend.

miniwo  15.11.2010, 08:53
@wolschi

Es ist aber ein unbezahlter "Urlaub". Immerhin bist du nicht krank.

Marveline 
Fragesteller
 15.11.2010, 09:01
@wolschi

Das gleiche hatte ich auch gedacht, habe dazu aber nichts gesagt.

Urlaub ist für mich was anderes, als auf ein krankes Kind aufzupassen!

ansa64  15.11.2010, 11:25
@wolschi

deswegen hatte ich die ""Gänsefüßchen benutzt. Bei uns ist es umgangssprachlich so im Gebrauch und in keinster Weise abwertend gemeint. Sorry, wenn das anders aufgefasst wurde. Ich bin selber Mutter und weiß, dass kranke Kinder nicht mit Erholungsurlaub gleichzusetzen sind. Man sollte aber auch nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und damit Menschen, die sich die Zeit nehmen, gut gemeinte Ratschläge zu geben, aus der Community vergraulen.

Falls deine Probezeit noch nicht abgelaufen ist, und du auf deine freien Tage bestehst, wirst du bald viel Zeit haben dich um dein Kind zu kümmern. Weil der Arbeitgeber dich entläßt. Das ist kein Zusatzurlaub sondern für den Notfall gedacht bis du die Betreuung deines Kindes im Krankheitsfall geregelt hast.

Marveline 
Fragesteller
 15.11.2010, 09:05

Die Regelung ist die, dass ich Zuhause bleiben muss und werde, wenn mein Kind krank ist.

Mein Arbeitgeber weiß, dass ich alleinerziehend bin und es nicht anders geht. Für mich ist das auch kein Spaß, wenn mein Kind krank ist... Also wirklich...