20 Stunden Vollzeit?


03.02.2022, 10:09

s

4 Antworten

Der AG vereinbart mit Dir, dass Du 20 Std./Woche arbeitest und er Dir für diese 20 Stunden Arbeit gibt.

Heisst die wollen sich absichern wenn ich mal krank bin und dann nur 20 Stunden bezahlt bekomme.

Manche AG machen das so, bzw. versuchen es.

Die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit ist im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Das bedeutet, wenn Du z.B. einen Einsatz-/Schicht-/Arbeitsplan hast in dem 25 oder 30 Wochenstunden vorgesehen sind und Du wirst krank, muss der AG Dich so bezahlen, wie Du ohne Krankheit hättest arbeiten müssen, also die im Voraus geplanten 25 oder 30 Stunden.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Das gilt auch bei Urlaub. Das Urlaubsentgelt berechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.

Hast Du also durchschnittlich z.B. 27 Wochenstunden gehabt, darf der AG Dir nicht nur die vereinbarten 20 Wochenstunden bezahlen.

Zunächst einmal heißt es, dass sie Deinen Einsatz für 20 Std. wöchentlich planen.

20 Stunden ist die normale, geplante Arbeitszeit.

Wenn mehr testwillige Kunden kommen kann es auch mal länger dauern.

Natürlich kannst du krank werden. Und natürlich wird das Geld, bei Vorlage eines Attestes oder Einhaltung der Regeln, weiter gezahlt.

Der Zusatz ist nett. Es gibt nämlich auch Verträge, wo die Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten sind. Sei also froh und interpretier nichts in den Vertrag rein.