Darf mein Arbeitgeber einen Feiertag nur zur Hälfte bezahlen?
Hi zusammen,
ich wollte mal nachfragen, ob es in Ordnung ist, dass mein Arbeitgeber einen Feiertag nur zur Hälfte bezahlt. Das heißt, wenn in einer Woche ein Feiertag ist, muss ich anstatt 40 Stunden immernoch 36 Stunden arbeiten. Eigentlich wären es aber doch 32 Stunden, wenn ein Tag mit 8 Stunden gerechnet wird. Nehme ich z.B. einen Tag Urlaub, oder bin ich einen Tag krank geschrieben, werden diese Tage auch mit 8 Stunden pro Tag gerechnet.
Bei uns wird eine Woche mit 5 Arbeitstagen gerechnet.
Vielleicht kann mir jemand detailierte Angaben machen oder eine Seite nennen, bei der ich nachsehen kann und das ganze vielleicht auch schriftlich habe.
Vielen Dank für eure Antworten
LG Ea
4 Antworten
Hallo,
Du bist mit Deiner Vermutung vollkommen im Recht! Feiertage gelten wie jeder andere Tag auch als voller Arbeitstag wenn diese auf einen Arbeitstag fallen. Der Arbeitgeber darf weder die Stunden kürzen noch den Tag nicht rechnen.
Dies gilt im Übrigen nicht nur bei Vollzeitkräften, sondern auch bei Teilzeitkräften und 400 €, jetzt 450 € Kräften.
Bei letzteren ist es oft der Fall das diesen weder Urlaub, Feuertag noch Krankheit bezahlt wird, in allen drei Fällen steht aber auch diesen der volle Lohnausgleich zu.
Ja, es gelten immer die Stunden des regulären Arbeitstags, also auch der Samstag so lange wie an dem eben gearbeitet wird. Wird am Samstag nur z. B. 4 Stunden gearbeitet, gelten auch nur die 4 Stunden.
Ich bin ziemlich sicher, dass ein gesetzlicher Feiertag eingehalten werden muss und du somit die restlichen 4 Tage nur 32 Stunden arbeiten musst. Es gibt aber manche Tage im Jahr in denen Arbeitgeber einen halben Tag frei geben: zum Beispiel der 24.12. und der 31.12. ... Bei mir war es so, dass ich dann an diesen Tagen wenn ich frei nehmen wollte einen halben Tag Urlaub gebraucht habe...
Dein AG hat einen Feiertag so zu bezahlen, als hättest Du gearbeitet also 8 Stunden.
Schau mal ins Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 Abs. 1: "Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
Zu vergüten ist die normale Arbeitszeit.
Ich hätte vielleicht noch dazu schreiben sollen, dass ich in einem Geschäft arbeite, welches 6 Tage geöffnet hat. Ist es hier genau so?