Was ist Mehrurlaub?

3 Antworten

Im Bundesurlaubsgesetz ist ein Mindesturlaub von 4 Arbeitswochen vorgesehen.

Tariflich sind natürlich mehr Urlaubstage möglich. Wobei 42 Tage wohl eher utopisch sind.

Kann das tatsächlich sein?

Ja, das kann sein.

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub beträgt vier Wochen. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind das 24 Urlaubstage.

Viele Betriebe gewähren mehr als den Mindesturlaub. Tariflich, arbeitsvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung gibt es z.B. sechs Wochen Urlaub/Jahr, was bei einer Sechs-Tage-Woche 36 Urlaubstage ergibt.

Dann gibt es den gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung nach § 208 (vormals § 125 ) SGB IX von fünf Tagen, der sich entsprechend mehr oder weniger als fünf Arbeitstagen erhöht oder vermindert.

Es gibt auch durch Tarif-/Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung noch Zusatzurlaub für langjährig Beschäftigte

Dann gibt es noch die Möglichkeit für den AG statt Nachtschichtzulagen freie, bezahlte Tage (Zusatzurlaub) zu geben.

Eine Ergänzung: Es geht um die AVR DW EKD (Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen  Werkes der Ev. Kirche in Deutschland). Mindesturlaub ist bei 5-Tage-Woche mit 31 Tagen angegeben und der Mehrurlaub entsprechend den jeweiligen Beschäftigungsjahren tatsächlich mit 7 - 11 Tagen für uns.

@MRoeser

Dann hast Du doch Deine Frage ob das tatsächlich sein kann schon selbst beantwortet.

42 Tage? Das ist dann doch mehr als übertrieben.

Von Gesetz her hat man das Recht auf mindestens 4 Wochen Urlaub. Das sind bei 5 Tage in etwa 21 Tage Urlaub. Alles was über den Urlaub hinausgeht wird als mehrurlaub bezeichnet. Das kann entweder der Arbeitgeber genehmigen oder der Tarifvertrag vorlegen

Von Gesetz her hat man das Recht auf mindestens 4 Wochen Urlaub. Das sind bei 5 Tage in etwa 21 Tage Urlaub.

Das sind bei einer 5-Tage-Woche nicht "in etwa 21 Tage", sondern genau 20 Arbeitstage als Urlaubstage!- das ist so schwer nicht zu errechnen!!

@Familiengerd

Herzlichen Dank an alle. So erklärt es sich: 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub + Mehrurlaub, der ja nach Beschäftigungsjahren variieren kann  = den Urlaubsanspruch, der dann bei gesunden 30/31 Tagen liegt.

Vielen Dank für die vereinte Aufklärung meiner naiven Frage.