Muss ich als Alleinerziehende im Schichtdienst arbeiten?

3 Antworten

Meines Wissens nach, können Sie nicht erzwingen dass Sie nur noch in der Frühschicht eingesetzt werden, beispielsweise wenn Ihr Kind in der Spätschicht nicht mehr betreut ist. Wenn Sie vor Ihrer Elternzeit nur in der Frühschicht gearbeitet hätten, würde ich die Frage anders beantworten.

Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig, legen Sie die Karten auf den Tisch und verhandeln Sie mit Ihrer Chefin, mit dem Ziel dass Sie nur noch zu Zeiten arbeiten müssen, in denen Ihr Kind auch betreut ist. Das Stichwort für die Verhandlungen heisst "Vereinbarkeit von Familie und Beruf". Wenn sich Ihre direkte Chefin stur stellt, dann gehen Sie zum nächsthöheren Chef. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Firma sich Ihrem Anliegen ohne Not verschließt. Falls Sie einen Betriebsrat haben, können Sie ein Betriebsratsmitglied zu den Verhandlungen hinzuziehen.

Peter Kleinsorge

diese arbeit wäre denke ich unzumutbar sofern du niemanden hast der das kind in der zeit betreut. Das amt kann dir dann auch nix. Denn wohin solltest du das kind denn dann hingeben? Allerdings kannst du beim arbeigeber nix einfordern. Wenn er das so möchte und es nicht anders macht bleibt dir nix über als dir was anderes zu suchen.

ein Recht wirdst du nicht haben ,aber Verständnis deiner Chefin

Das wünschte ich auch, aber wir haben kein so tolles Verhältnis...