KFZ verkauft ohne Abmeldung. Was nun?

5 Antworten

Und warum etwas zurückbekommen? Der Halter ist für die Steuern und Versicherungsbeiträge zuständig und somit ist derzeit alles im grünen Bereich, denn beiude Vertragspartner bekommen doch ihr Geld bzw. haben es schon bekommen.

Nach Deiner Mitteilung wird die Versicherung die VBN gegenüber der Zulassungstelle zurücknehmen, aber was der Zoll macht, durfte ich noch nicht erleben.

Solche Vordrucke bekomme ich bei meinem Versicherungsberater, da muß gar nicht lange irgendwo gesucht und gedruckt werden.

Zudem kann doch der Exporthändler aufgesucht und auf den Topf gesetzt werden, oder?

Viel Glück.

Das Fahrzeug kann grundsätzlich so nur (noch) zwangsweise still gelegt werden. Denn Du wirst ja wohl keine Papiere mehr haben wie Kfz-Schein und Brief, mit denen eine reguläre Stilllegung möglich wäre. Also ab zur Zulassungsstelle, um die Sachlage zu klären. Ansonsten bist Du in vollem Umfang für das Fahrzeug verantwortlich!

Das sollte allen eine Lehre sein, die das Lesen. Man verkauft kein Fahrzeug im angemeldeten Zustand. Das erleben wir fast täglich, was dir passiert ist. Melde deiner Versicherung den neuen Erwerber. Reiche die Kopie des Kaufvertrages mit ein. Melde dem Hauptzollamt sowie dem Straßenverkehrsamt den Verkauf mit Angabe der Daten aus dem Kaufvertrag. Rufe den Händler an und frage nach der Abmeldung. Der hat sicher einen Beleg in seiner Buchhaltung, denn die Abmeldung wird er nicht aus seinem Geldbeutel bezahlt haben. Die Straßenverkehrsämter sind nicht die schnellsten im Melden an die Versicherungen. Kann er keinen Nachweis bringen, gehe zur Polizei und melde es. Danach heißt es Abwarten!

Das Auto wurde von mir vorher nicht abgemeldet. Mir wurde von dem Käufer versprochen, dass der es selbst innerhalb einer Woche tut...

Kommt hier immer wieder vor, dass das Fahrzeug nicht abgemeldet wird, bevor es abgeholt wird!?! Wie teuer dieser Leichtsinn nur immer wieder werden kann!

Ich habe zum 31.03 mein Schrottauto an einen Türkischen Exporthändler verkauft.

Ich versteh' es einfach nicht, dass man/frau ein Schrottauto nicht vorher abmeldet - wo bitte soll der Käufer nur rumgurken mit einem Schrottauto???

Da ist guter Rat teuer :-(( vllt. in die Türkei nachfahren???

Gruß siola55

AlphaundOmega  16.11.2019, 06:29
Kommt hier immer wieder vor, dass das Fahrzeug nicht abgemeldet wird, bevor es abgeholt wird!?! Wie teuer dieser Leichtsinn nur immer wieder werden kann!

Und nun rate mal warum so etwas geschied ?

Wenn du das nicht weisst, werde ich es dir erklären ... Das liegt an diesem dummen System !

Wenn ich ein Fahrzeug verkaufen will, aber noch keinen Käufer habe, dann kann ich das Fahrzeug vorher noch nicht abmelden , weil es nämlich auf der Strasse, Hokuspokus, fidibus abgeschleppt werden kann ...So einfach ist das und dass kostet dich als noch Besitzer um die 350,- € für den Abschleppdienst ...Und dann hast du auch kein Auto mehr, was du so schnell mal verkaufen kannst ;/

Was kann ich jetzt machen, um sicher zu gehen, dass ich die KFZ Steuer + Versicherungrestbetrag zurück bekomme?

Zurück bekommst Du leider gar nichts, Gegenteil bis zur Abmeldung bist Du der Schuldiger der Steuer und Versicherungsbeträge.

Schnellstens der Zulassungsstelle und Versicherung den Verkauf mitteilen und eine Zwangsabmeldung / Stilllegung erwirken, bis dahin zahlst Du Steuer und Versicherung weiterhin.

Etwaige Beträge welche vom Zoll (Steuer) und Versicherung gefordert werden kannst Du nur über eine Zivilklage vom Käufer einklagen wenn er verschuldet das Fahrzeug nicht abgemeldet hat.

Prodotyp 
Fragesteller
 18.04.2016, 19:38

auch wenn ich die beiden ausgefüllten und unterschriebenen Blätter für KFZ Stelle und Versicherung + Zeugen habe? Auf den Blättern steht doch Verkaufsdatum + Uhrzeit... Hafte ich da trotzdem?

Antitroll1234  18.04.2016, 19:40
@Prodotyp

Für die Steuer und Beiträge in der Versicherung kommst Du weiterhin auf, auch wenn die Versicherung selbst auf den Käufer übergegangen ist, haftest Du für die Beiträge bis zur Ab- Ummeldung.

Musst Du wenn auf dem zivilrechtlichen Weg vom Käufer klagen.