Muss ich trotz Veräußerungsanzeige die KFZ Versicherung kündigen?

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Die Versicherung ist bei Veräußerung des Fahrzeuges wegen des Wagnisfortfalls aufzuheben. Es Bedarf keiner Kündigung. Der Versicherer muss informiert werden, dies geschieht mit gewisser Verzögerung auch durch die Zulassungsstelle. Es empfiehlt sich, als Versicherungsnehmer den Versicherer von der Veräußerung zeitnah in Kenntnis zu setzen.

Ui, das hab ich aber schon sehr oft anders erlebt!!!

In den AKB (Allgemeine KraftfahrtBedingungen) steht geschrieben, dass der VN verpflichtet ist, den Versicherer über den Wegfall des Wagnisses zu informieren. Wenn das nicht geschieht, läuft manchmal die Versicherung einfach weiter und der Käufer freut sich über nen kostenlosen Versicherungsschutz. Weil Vertragspartner ist und bleibt der Verkäufer. Die Versicherung kann zwar dem Käufer anbieten, den Vertrag (zu den Merkmalen des Käufers) weiterzuführen aber dafür muss sie über den Wegfall informiert werden.

Natürlich sagt auch irgendwann die Zulassungsstelle Bescheid aber das hat schon oft bis zu 1 Jahr gedauert und es wird regelmäßig gestritten, wer die Prämie nun für diese Zeit übernimmt.

Wenn man im Kaufvertrag eine Klausel einfügt, dass der Käufer verpflichtet ist, das Fahrzeug in den nächsten 3 Tagen abzumelden, kann man wenigstens den Käufer rechtlich belangen die Prämie zu zahlen aber Schuldner der Prämie bleibt für die Versicherung vorerst der Verkäufer. Das Geld muss sich dann halt der Verkäufer vom Käufer wiederholen. Die meisten Kaufverträge haben diese Klausel bereits eingebaut.

Ein ewiges Problem. Am besten Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden und der Käufer muss sich ein rotes Kennzeichen besorgen. Dann kann man sicher sein dass das Fahrzeug auch wirklich abgemeldet ist. Denn eine Veräußerungsanzeige bescheinigt nicht die Abmeldung des Fahrzeuges. Lediglich den Verkauf und das heißt für die Versicherung gar nichts.

Mancheiner verkauft sein Auto und verlässt sich darauf, dass der Käufer dies auch dann zeitnah ummeldet. Geschieht dies nicht und der Käufer baut z. B. einen Unfall kann dies im Ernstfall zu Lasten des ehemaligen Besitzers gehen, weil die Versicherung erst dann erlischt, wenn eine Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle vorliegt oder der Vertrag vom Versicherungsnehmer storniert wurde.

In so einem Fall kann die Versicherung aber eine sogenannte Erwerberkündigung aussprechen, Gesetz den Fall sie ist informiert worden......

Du musst die KFZ-Versicherung darüber informieren, dass du dein Fahrzeug verkauft hast. Ansonsten läuft weiterhin Versicherungsschutz für dein verkauftes Auto.

Wie mir bekannt ist, bekommt die Versicherung von der Zulassungsstelle die Abmeldung zugeschickt. Du brauchst also die Versicherung nicht noch einmal kündigen.

Eigentlich kann man eine Kfz-Versicherung gar nicht abmelden. Man kann sie jedoch kündigen wenn man das versicherte Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abgemeldet hat. Dadurch ist die Kfz-Versicherung überflüssig, da ja gar kein Fahrzeug mehr auf Sie zugelassen ist. http://www.versicherungsfairgleiche.de/kfzversicherungabmelden.html Normalerweise gibt das Straßenverkehrsamt die Abmeldung automatisch an die jeweilige Versicherung weiter. Um diesen Prozess zu beschleunigen (dauert manchmal länger als 3 Wochen) kann man auch eine Kopie der Abmeldebescheinigung per Post oder Fax an die Versicherung weiterleiten.

Obwohl nicht dringend geboten, würde ich der Versicherung eine Kopie über die Abmeldebescheinigung zukommen lassen.