Kfz verkauft, wurde vom Käufer nicht abgemeldet, was tun?

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Formlose Mitteilung an die Strassenverkehrsbehörde und an die Versicherungsgesellschaft (Angaben: KFZ-Kennzeichen, Hersteller, Name & Anschrift des alten Halters/Verkäufers, ggf, Versicherungsscheinnummer, Name & Anschrift des Käufers.)

Wichtig: Übergabedatum, möglicht mit Uhrzeit

Mit Übergabe ging der Versicherungsvertrag auf den Kaufer über (gesetzlicher Forderungsübergang, cessio legis)

und das geht dann auch ohne einen Kaufvertrag? Ich habe schon mehrfach zu hören bekommen, dass man diesem Schreiben eine Kopie des Kaufvertrages beilegen muss. Und bei der Versicherung wurde mir gesagt, dass man nichts machen, erst wenn abgemeldet ist, erlischt die Versicherung.

@Isa78

Das ist nicht richtig, es kann eine "Käuferkündigung" ausgesprochen werden und gut ist.

Meldet umgehend der Versicherung, dass das Fahrzeug verkauft wurde.

geht zu zulassung stelle und medet das teil ab

Wenn ihr euch von Kindesbeinen kennt habt ihr doch sicherlich keine Problem wie Erwachsene darüber zu reden.Bitte ihn einfach den Trecker endlich auf seinen namen umzumelden.

Ja warum habt Ihr ihn dann nicht selber abgemeldet? Hier wurden offensichtlich von erwachsenen Menschen viele Dummheiten gemacht, gerade weil man sich von Kindesbeinen an kennt. Das gute Stück schnellstens abmelden verdammt nochmal.

Bernd Stephanny