Ich möchte mein finanziertes Auto nach Polen verkaufen. Was muss ich beachten (Abmeldung, Kfz Brief, Versicherung, Bezahlung...)?

11 Antworten

Bei mir klingeln gerade mehrere Alarmglocken!!! - freiwillig höhere Anzahlung - Auto später abholen - du bringst das Auto nach Polen? Da wäre ich ganz vorsichtig. Und ja, den Brief brauchst du sowohl zum verkaufen als auch zur Abmeldung.

Nein so meinte ich das nicht :) Ich bringe das Auto nicht nach Polen sondern es wird dann abgeholt.

Ich fand es sehr seriös da er sich auch mit mir bei der Bank treffen wollte um das Bargeld einzahlen zu lassen.

Auto ist nun verkauft an den Polnischen Händler!

Ich erkläre kurz den Ablauf falls mal jemand auf diese Frage selber stößt.

Habe mich mit dem Händler vor meiner Bank getroffen um eventuell das Geld gleich prüfen und einzahlen zu lassen. Ich hatte ebenfalls meinen Freund dabei als Sicherheit.

Der Käufer war ein Autohändler in Polen. Er hat mir die komplette gewünschte Summe bar bezahlt und holt in 2 Tagen das Auto ab.

Heute habe ich es abgemeldet nur mit den Fahrzeugpapieren, den Fahrzeugbrief benötigt man nicht dazu.

Den Ablösebetrag habe ich heute überwiesen nach Rücksprache mit der Bank und ich erhalte in ein paar Tagen den Fahrzeugbrief. Hier wurde mir auch nochmal gesagt, dass der Eigentümer und Besitzer immer ich gewesen bin. Der Fahrzeugbrief liegt einfach nur zur Sicherheit der Bank vor falls ich meine Raten mal nicht mehr gezahlt hätte.

Sobald ich den Fahrzeugbrief habe schicke ich alle Unterlagen per Post an den Käufer (wurde abgesprochen)

Also alles ohne Probleme, der Käufer war allerdings auch sehr nett und hat mit nur einen Kaufvertrag von mobile.de mir das Geld gegeben (nach gegenseitiger Sichtung der Personalausweise)

1. mit der Bank klären das du den Brief bekommst. 2. mit dem Käufer einig werden und NUR Bargeld annehmen. Bei höheren Summen würde ich mit dem Käufer zur Bank fahren, und dort das Geld gleich einzahlen lassen. 3. bevor der Käufer das Auto und die Papiere bekommt, auf jeden Fall abmelden!!! 4. Versicherung von dem Verkauf und der Abmeldung in Kenntnis setzen und den Vertrag ggf. Kündigen oder ruhen lassen.

Ohne Brief kannst Du das Auto GAR nicht verkaufen - weder innerhalb Deutschland, noch ins Ausland. Den Brief hat die Bank, die die Finanzierung macht. Also ist die Bank als Eigentümer des Autos Dein Ansprechpartner.