KFZ Unfall - Schuldfrage ungeklärt - versicherung bezahlt einfach

6 Antworten

Natürlich zahlt die Versicherung das erstmal. Nicht mal die Polizei darf Schuld sprechen. Das darf nur ein Gericht. Wie lange soll es dauern, bis der Schaden reguliert wird. Wenn keiner die Schuld zugibt !!!! muss ein Richter entscheiden, wer Schuld hat. Das darf wie gesagt nciht mal die Polizei. Nun gibt es 2 Möglichkeiten. Beide Versicherungen zahlen erstmal oder beide zahlen nicht und beide bleiben bis zum Schuldspruch auf ihren Kosten liegen. Da das unpraktikabel zahlen die Versicherungen meist erstmal. Und eine Teilschuld kann dir aufgrund der durchgezogenen Linie zugesprochen werden.

Ein kleines Beispiel. Das fahren eines KFZ ist bis 0,5 Promille erlaubt. Wenn du ganz regulär an einer Ampel anhälst und einer knallt dir rauf, bekommst du durch den Alkohol eine Teilschuld. Obwohl du alles richtig gemacht hast.

Und so kann dir das hier auch passiert sein. Womöglich wird dir eine Teilschuld von vielleicht 20- 25% zugesprochen, da du keinen Grund hattest dazustehen. Denn Abbiegen durftest du da nicht. AUch wenn der Fehler gering ist, so ist es ein Fehler

Ich sehe hier eigentlich überhaupt keine Schuld bei Dir.

Das Überfahren einer durchgezogenen Linie ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Unfall wäre aber nicht passiert wenn der Hintermann den erforderlichen Abstand eingehalten hätte.

Ausnahme für eine Teilschuld von Dir wäre ein plötzliches und unerwartetes Bremsen.

§ 4 StVO Abstand

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Wenn das nicht der Fall war dann trägt einzig und allein der Auffahrende die Schuld. Du müsstest allenfalls mit einem Verwarnungsgeld von 30€ rechnen.

qlstR 
Fragesteller
 13.07.2012, 14:32

Genau in die gleiche Richtung denke ich auch!

Die Haftpflichtversicherung muss auch zahlen, wenn die Schuldfrage "noch) nicht geklärt ist. Daran könnten ja auch noch Forderungen wegen Nutzungsausfall hängen. Wenn du mit dieser Regelung nicht einverstanden bist, kannst du ja dagegen klagen. Wenn du mit deiner Klage durchkommst, wird das wieder rückabgewickelt.

Zur Beurteilung fehlt u. a. die Aussage des Unfallgegners und was evtl. vorhandene Zeugen aussagten. Vor allem woher kam der andere überhaupt bzw. wie kam man in dessen Spur?

Im Zweifelsfall heben sich gegensätzliche Aussagen miteinander auf, es zählt die Spurenlage und ob der andere mit dem Verhalten des Schadenverursachers hätte rechnen müssen. Dann kann schon mal 100% Schuld rauskommen, selbst wenn beim anderen auch ein Fehlverhalten vorlag, welches man aber nicht nachweisen kann.

Aber meinst Du die Versicherung zahlt einfach aus Spaß auch nur irgendeinen Cent aus weil der andere darum bittet? Gerade im KFZ Bereich läuft das momentan eisenhart wo um wenige Euro schon vor Gericht gegangen wird. Und dann geht für einen selbst eben die Haftpflichtversicherung vor Gericht - auf deren Kosten ohne dass dies in diese Schadenhöhe (526€) mit einfließt.

Diese 526€ klingen mir auch nicht nach einer vollen Schuld - das wäre fast weniger als die Kosten für einen einfachen Kratzer. Schon mal nachgefragt bei der Versicherung zu welcher Quote diese den Schaden anerkannt haben?

Sollten die dann nur teilweise gezahlt haben, dann kann und sollte man selber seinen eigenen Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners melden. Und erst wenn diese sich dann sperrt, braucht man tatsächlich einen Anwalt.

->Teilschuld, weil Abbiegen bei durchgezogener Linie. Ohne Polizei teilen sich in solchen Fällen die beiden Versicherungen den Schaden. Du könntest jetzt Klage führen, aber bei bei € 526.-- kommst Du ohnehin günstig weg, denn das ist mit Sicherheit nicht die gesamte Schadenssumme. Ich sehe nicht, wie das gerichtlich billiger werden könnte.