Mahnung vom Finanzamt - aber keinen Steuerbescheid bekommen?

6 Antworten

Dort wird gebeten, die Einkommensteuer und Kirchensteuer zu entrichten, plus dem Säumniszuschlag.

Für welchen Zeitraum denn? Handelt es sich möglicherweise um Einkommensteuervorauszahlungen, die waren nämlich am 10.Juni fällig.

Ansonsten schließe ich mich dem Rat von Meandor an: Beim Finanzamt anrufen und versuchen, die Angegenheit zu klären.

Anrufen und mitteilen, dass Du eine Mahnung bekommen hast, aber keinen Bescheid.

Dann wird Dir erst mitgeteilt, wann der Bescheid das Haus verlassen hat und wohin.

Wenn Du dann wiederholst, dass Du trotzdem keinen bekommen hast, wird die Festsetzung in der Regel storniert und es geht ein neuer Bescheid raus.

Du wirst da jetzt nicht wirklich mehr was machen können.

Vor der Mahnung kommt immer erst die Zahlungsaufforderung. Auf die kannst du innerhalb der angegebenen Frist antworten und eben bemängeln, keinen Bescheid erhalten zu haben.

Ein vom Finanzamt versendeter Bescheid gilt nach 3 Tagen als bekannt sprich zugestellt. Jetzt musst du nachweisen, dass du den tatsächlich nicht erhalten hast. Und zwar ohne Verschulden deinerseits.

Ist es hingegen nur eine Zahlungsaufforderung, dann wende dich ans Finanzamt (siehe Schreiben) und sage, dass du nie einen Bescheid erhalten hast. Das mit dem Umzug klingt ja plausibel.

Ich habe weder den Bescheid, noch eine Zahlungsaufforderung erhalten. Wie kann ich das denn nachweisen?

@DasNeueWort

Eben. Nachdem dich die Mahnung erreicht hat stimmt zumindest die verwendete Adresse.

Wende dich einfach mal ans Finanzamt.

Vor der Mahnung kommt immer erst die Zahlungsaufforderung.

Die Zahlungsaufforderung ist Teil des Steuerbescheids ("Bitte zahlen Sie ..."). Eine weitere Zahlungsaufforderung gibt es nicht.

Jetzt musst du nachweisen, dass du den tatsächlich nicht erhalten hast.

Genau andersherum. Das Finanzamt muss nachweisen, dass der Bescheid zugestellt wurde, und das funktioniert in der Regel deshalb nicht, weil Bescheide mit einfacher Post verschickt werden.

Das Finanzamt muss daher den Angaben des Steuerpflichtigen glauben, wenn er angibt, keinen Bescheid erhalten zu haben.

@PatrickLassan

Ich habe bislang immer nur so erlebt, dass erst der Steuerbescheid kam, dann eine Zahlungsaufforderung und dann eine Mahnung.

@qugart

Aus Niedersachsen kenne ich das nur so, dass der Steuerbescheid bereits eine Zahlungsaufforderung beinhaltet. Bei Nichzahlung gibt es eine Mahnung, danach eine Androhung der Vollstreckung, und danach wird vollstreckt.

@PatrickLassan

Okay....nuja....auf jeden Fall soll er sich beim Finanzamt melden.

@qugart

Stimmt. Es wäre zumindest sinnvoller, als den Betrag sofort zu überweisen, was er anscheinend getan hat.

Hast Du denn eine Steuererklärung eingereicht?

Schreibe dies, dass Du keinen Steuerbescheid erhalten hast

  • bitte um Zusendung des Bescheides
  • bitte um Zahlungsaufschub
  • bitte um Stornierung des Säumniszuschlages

Ns.

Finanzämter sind schnell dabei Kontenpfändungen zu veranlassen.

Eile scheint geboten

Ich habe die Überweisung eben veranlasst, um der Kontensperrung vorzubeugen. In der Hoffnung, dass ich eine evtl falsch berechnete Steuer zurück überwiesen bekomme. Oder war das falsch?

@DasNeueWort

du hättest eigentlich "unter Vorbehalt"zahlen müssen und dich natürlich erst mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen müssen, um zu sehen, ob da noch was zu machen ist. Und eine Kopie des Bescheides anfordern, damit du diesen überprüfen kannst. Und am Besten mal vorsorglich Einspruch einlegen, vielleicht ist es ja noch nicht zu spät. Dazu brauchst du ja keinen Bescheid, die Begründung kannst du nachreichen und den auch wieder zurück ziehen, falls angebracht.

Warum schaffst du es, hier zu posten und zu zahlen, aber nicht, dort erst mal anzurufen und genau nachzufragen? Das wäre doch das erste, was man tut. Und es verschafft einem etwas Zeit und Informationen.

@petrapetra64
Und am Besten mal vorsorglich Einspruch einlegen, vielleicht ist es ja noch nicht zu spät.

Bescheide werden einen Monat nach Zustellung bestandskräftig. Dann ist auch die Zahlung fällig, und erst nach Fälligkeit wird gemahnt.

@PatrickLassan

Die Zustellung muss notfalls durch das Finanzamt belegt werden können,

das wird bei einfacher Zustellung (fast) unmöglich.

Steuerbescheid anfordern (Frist läuft ab Zustellung), entscheiden ...

@KHSchindelar

So etwas ähnliches habe ich in einem anderen Kommentar geschrieben.