Kellerfenster gegen Tür tauschen (zugang zum keller)

4 Antworten

Wohnbereich wird das nicht automatisch. Außer, du gestaltest den Kellerraum entsprechend um. Ich kenne aber viele Kellerräume, die eine direkte Außentür haben und die meisten (nicht alle) sind definitv kein Wohnbereich.

Eintragen musst du da definitiv nichts.

Was das Thema Baugenehmigung angeht, bin ich mir nicht sicher. Ich habe mal von einem Fall gelesen, wo jemand bei einem Bauamt 5mal nachgefragt hat, ob ein Baumhaus denn eine Baugenehmigung bräuchte. Nein, nein, nein, nein, nein, bekam er als Antwort. Als das Baumhaus dann stand, hat er Ärger wegen Schwarzbau bekommen. Bei einer Kellertür solltest du am besten mal das Bauamt fragen, ob die dafür ne BAugenehmigung verlangen.

Statik ist außerdem etwas ganz wichtiges, dass du beachten musst, außer du hast eine nicht-tragende Außenwand (was unwahrscheinlich ist, aber durchaus sein kann). Es könnte rein theoretisch auch sein, dass beim HAusbau eine Sollbruchstelle eingebaut wurde - d. h. die Wand wäre dann, genau da, wo die Tür hin soll, nicht tragend.

Dann noch ein Aspekt: Dein Haus könnte WAsserdichte Kellerwände haben, damit dir kein Grundwasser reinläuft. WEnn du da ein Loch reinmachst, könnte es sein, dass dir später das Wasser ins Haus läuft.

Außerdem: Achte darauf, dass du keine Rohr- oder Stromleitungen in der Erde oder in der Wand durchtrennst. Ich habe schon mal ein unterirdisches Rohr auf einer Baustelle kaputt gemacht und spreche daher aus Erfahrung.

WEnn du eine Firma mit der Sache beaufrtagst, dann achte darauf, dass auch die Treppe im Vertrag erscheint. Sonst machen die dir eine Tür hin, die in einen Lichtschacht mit Leiter führt.

Übrigens glaube ich nicht, dass das gegen den Bebauungsplan verstoßen kann.

Das bleibt Keller, aber deine Gebäude- und Hausratversicherung wird teurer.

Erstmal mußt Du klären, ob die Statik des Gebäudes es zu läßt, ein Fenster gegen eine Tür zu tauschen!. Auch Treppen müssen Sicherheitsstandards entsprechen. Ob es Wohnbereich wird hängt von der zukünftigen Nutzung ab.

Und du brauchst dafür eine Baugenehmigung!